Volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit

4 Antworten

Frage 1: Jobcenter oder Sozialamt?

SGB  II § 44a Feststellung von Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit: "(1) Die Agentur für Arbeit stellt fest, ob die oder der Arbeitsuchende erwerbsfähig ist."

Wenn ja, dann Jobcenter, wenn nein, dann Sozialamt.

Frage 2: Wenn Sozialamt - gibt es dann

  • Grusi (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) nach Kapitel 4 oder
  • HzL (Hilfe zum Lebensunterhalt) nach Kapitel 3?

Grusi gibt es nur für "dauerhaft voll erwerbsgeminderte(n) Personen", steht in SGB XII § 41 Leistungsberechtigte.

Befristet voll erwerbsgeminderte Personen kriegen stattdessen nur HzL. Die Höhe der Leistung ist die selbe, aber die Verwandten müssen hier eher mithelfen bei der Linderung der Not.

Gruß aus Berlin, Gerd

Wenn Deine EU-Rente  befristet ist, dann guck nochmal in Deinen Rentenbescheid, ob Du die Rente nur kriegst wegen der aktuellen Situation auf dem Arbeitsmarkt. Wenn ja, dann ist es ( auch ) eine "Arbeitsmarktrente" und das JOBCENTER ist weiter für Deine Aufstockung zuständig.

Falls es gesundheitliche Ursachen hat , dann ist das Sozialamt für die aufstockende Grundsicherung zuständig.

soweit ich das weiß.Dein Rentenberater sollte dir das aber sagen können.

Adlerauge01 
Fragesteller
 10.03.2015, 18:55

Hallo,

ich war heute beim Amt um Grundsicherung zu beantragen. Die volle Erwebsminderungsrente bekomme ich nicht nur aufgrund meines Gesundheitszustandes sondern wohl auch wegen der Arbeitsmarksituation. Die Grundsicherung wurde daher abgelehnt. Inzwischen erreichte mich aber auch ein Brief des Jobcenters, dass ab 01.04.2015 die Leistungen wegfallen werden.

Bei der Rentenversicherung wurde mir am Telefon gesagt, dass ich Sozialhilfe beantragen soll und keine Grundsicherung. Als ich heute die Grundsicherung beantragte, wurde mir gesagt, dass das Jobcenter zuständig ist...

Irgendwie habe ich das Gefühl, dass selbst die Ämter nicht wirklich Bescheid wissen oder nicht wollen...

mohrmatthias  11.03.2015, 11:07
@Adlerauge01

es will dich niemand auf seiner liste haben.(statistik)keiner will für dich geld zahlen.ich kenne das zur genüge.ich habe fast 6 jahre gekämpft um die eu rente durchzubekommen(gesundheitlich),auch nur befristet obwohl keine besserung in aussicht ist.die finden immer ein schlupfloch um nicht zahlen zu müssen.

Hallo Adlerauge01,

Sie schreiben:

Volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit

ich bekomme ab dem 01.04.2015 die volle Erwerbsminderungsrente. Vorher bezog ich ALG II.Mein Rente ist bis 2018 zeitlich begrenzt. Muss ich nun Grundsicherung beantragen, wie das JobCenter sagte oder ist das JobCenter selbst weiter zuständig?

Antwort:

In der Regel sind die Grundsicherungsämter für die Grundsicherungsleistungen zuständig!

Unter den folgenden Links können Sie diese Zusammenhänge nachlesen!

google>>

wikipedia.org/wiki/Grundsicherung_im_Alter_und_bei_Erwerbsminderung

google>>

deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232620/publicationFile/54129/grundsicherung_hilfe_fuer_rentner.pdf

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Konrad Huber  09.03.2015, 20:39

Ergänzung von Konrad:

Bitte gehen Sie auch während des Rentenbezugs regelmäßig zu Ihren Ärzten, denn nur dann können Sie im Zusammenhang mit Ihrem Antrag auf Weitergewährung Ihrer Rente in 2018 glaubhaft nachweisen, daß Ihre gesundheitlichen Gebrechen weiterhin vorhanden sind und fortbestehen!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) tritt an die Stelle der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel SGB XII, wenn entweder aus Altersgründen nicht mehr erwartet werden kann, dass die materielle Notlage einer Person durch Ausübung einer Erwerbstätigkeit überwunden wird, oder dies aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht möglich ist. Ein Antrag auf Prüfung ist bei der für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zuständigen kommunalen Behörde zu stellen. Weitere Infomationen und Anspruchsvoraussetzungen finden Sie unter diesem Link:http://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/Sozialhilfe/Grundsicherung-im-Alter/grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung.html