Erwerbsminderungsrente & Alg.II

5 Antworten

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Ich bekomme eine dauerhafte Teil-Erwerbsminderungsrente sowie eine zeitlich befristete Voll-Erwerbsminderungsrente. Dazu übe ich noch einen Mini-Job aus und stocke mit Hartz IV auf.

Bei einer Teil-Erwerbsminderungsrente bekommst du auf jeden Fall noch ALG2, wenn du mindestens 3 Stunden am Tag noch arbeiten könntest.

Bei der vollen Erwerbsminderungsrente kommt es darauf an, ob sie auf Dauer angelegt oder zeitlich befristet ist. Ist sie dauerhaft, dann ist für dich entweder das Amt für Grundsicherung oder das Sozialamt zuständig (ich blicke da auch nicht ganz durch).

Die Rente wird natürlich 1:1 auf das ALG 2 angerechnet. Trotzdem musst du sie beantragen, da du verpflichtet bist, zunächst alle anderen Einkommensquellen auszuschöpfen, bevor du ALG 2 bekommst. Es kann daher sein, dass dich das Amt selbst zur Rentenversicherung schickt. Das sollen sie sogar mit Leuten machen, die noch gar keinen Rentenanspruch erarbeitet hatten. Erst mit der Ablehnung wurde dann ALG2 gezahlt.

Solange dich niemand auffordert, einen Rentenantrag zu stellen, kannst du es natürlich bei der derzeitigen Situation belassen. Bedenke aber auch, dass du dann auch zu Maßnahmen herangezogen werden kannst. Weigerst du dich aus gesundheitlichen Gründen, wirst du erst einmal zum Amtsarzt geschickt. Ich persönlich habe mit den Amtsärzten keine schlechten Erfahrungen gemacht, aber ich habe hier im Forum schon ganz andere Sachen gelesen.

Denke auch daran, dass die Rente im Zuge der Rentenkürzungen immer geringer wird. Ich würde ca. 100.- € im Monat mehr bekommen, hätte ich meinen Antrag schon 2 Jahre früher gestellt.

Arbeiten kannst du trotzdem noch. Bei voller Erwerbsminderungsrente darfst du jedoch nicht mehr als 400.- (oder jetzt 450.-?) € im Monat verdienen. Bei einer Teilrente erfährst du den Betrag im Rentenbescheid. Verdienst du mehr, wird die Rente gekürzt bzw. ganz gestrichen.

PS: Die befristete Vollrente nennt sich "Arbeitsmarkt-Rente", zielt also auf die Situation auf dem Arbeitsmarkt und nicht auf meine Arbeitsfähigkeit ab.

rainbowrising 
Fragesteller
 30.06.2013, 09:26

Besten Dank für deine umfangreiche Antwort.

  1. Du kannst bei der für dich zuständigen Rentenversicherung eine Rentenauskunft einholen. Dann kannst du daraus ersehen, wie hoch die Erwerbsminderungsrente sein wird.

  2. Es kommt darauf an, wenn es überhaupt bewilligt wird, ob es sich um eine volle oder halbe Erwerbsminderungsrente handelt. Sofern ees nur eine halbe ist, wird bei Arbeitslosen diese als sogenannte Arbeitsmarktrente in voller Höhe gezahlt.

  3. Die volle Erwerbsminderungsrente wird gezahlt, wenn dein Leistungsvermögen auf unter 3 Std. tgl gesunken ist.

  4. Die halbe Erwerbsminderungsrente ´kann man bei einem Leistungsvermögen von drei bis unter 6 Std. tgl. erhalten

  5. Maßgebend ist aber leider nicht Deine Einschätzung des Leistungsvermögens, sondern das der Rentenversicherung.

  6. Du mußt mit deinen behandelnden Ärzten darüber sprechen, und dir versichern, dass diese voll hinter dir stehen. Dann kannst Du einen antrag auf eine Erwerbsminderungsrente stellen. Aber rechne damit, dass dieser -Prozess langwierig und nervenaufreibend sein kann. Ich habe 8 Jahre dafür gekämpft.

  7. Solltest du das Glück haben, und volle Erwerbsminderungsrente bekommen, kommt e auf die Höhe der Rente an, ob du evtl. noch Anspruch auf Grundsicherung hast. Diese wird vom zuständigen Sozialamt übernommen. Wobei hier andere Voraussetzungen für das sog. Schonvermögen gilt, wie bei Alg2.

rainbowrising 
Fragesteller
 28.06.2013, 18:18

Hallo Wasserschlange,

Du hast dir ja eine Menge Mühe gegeben, doch den größten Teil deiner Punkte habe ich in der Frage selbst schon geäußert. Die entscheidende Frage ist doch, wenn mir bei einer halben EM-Rente (und nur um diese geht es) selbige vom Alg. II Betrag abgezogen wird, dann kann ich ja gleich ausschließlich Alg. II beziehen und mir den Rentenantragskram sparen. Wo also läge der Vorteil eines Splittings?

wasserschlange  28.06.2013, 22:15
@rainbowrising

Wenn du keine Erwerbsminderung hast, stehst du dem Jobcenter uneingeschränkt zur Verfügung - grrrrrrrr.

Liegt aber eine Erwerbsminderung vor, hat das jobcenter dies zu berücksichtigen, d.h. sie können dir nicht jede Arbeit zumuten. Sehe ich eigentlich schon als Vorteil.

Aber weißt du wie hoch Deine Erwerbsminderungsrente sein wird?

Beides ist richtig: wenn die Rente zeitlich begrenzt bewilligt wird, ist weiter Jobcenter zuständig, wenn die Rente für immer bewilligt wird, dann Sozialamt mit der Grundsicherung. Ist es so verständlich? mfg

rainbowrising 
Fragesteller
 28.06.2013, 11:39

Ja danke, es ist verständlich, aber es bleibt immer noch die Frage, ob man im zeitlich begrenzten Fall überhaupt diese Rente beantragen soll, da der Geldbetrag ja dergleiche bleibt und man nur Arbeit hat mit Antrag und Herbeischaffung diverser ärztlicher Gutachten. Dann könnte man gleich bei ausschließlich Alg.II bleiben oder hat dies einen Nachteil.

LG

ichhierundda  29.06.2013, 10:51
@rainbowrising

schon irgendwie nachvollziehbar, aber wenn du erwerbsunfähig bist, wird dich das jobcenter ja dazu auffordern, denn für** die ist es nicht egal**, ob du aus ihrem topf das geld kriegst oder aus dem topf der RV.... haben sie dich schon aufgefordert? mfg

Anspruchsvoraussetzung für ALG2 ist u.a. eine Erwerbsfähigkeit von mindestens 3 Std/tgl.

Also ist dann die Kombi Teil-EM-Rente und ALG2 denkbar.

Ansonsten gibt es Grundsicherung nach SGB12 und EM-Rente. Die Grundsicherung wird beim Sozialamt beantragt und heute noch fälschlich als "Sozialhilfe" bezeichnet.

Bei dem Rentenbescheid ist eigentlich ein Merkblatt dazu bei. Man bekommt zur Erwerbsminderungsrente eine Aufstockung bis zur Grundsicherung. Dies muß dann aber beantragt werden.