Bei voller Erwerbsminderungsrente und EU-Rente werden Schulzeiten unterschiedlich angerechnet?

6 Antworten

Zur Erwerbsunfähigkeitsrente (EU-Rente) habe ich folgendes gefunden:
"Bei einem Rentenbeginn seit 2001 gibt es statt der bisherigen Renten wegen Berufsunfähigkeit beziehungsweise Erwerbsunfähigkeit (BU/EU) eine zweistufige Erwerbsminderungsrente."
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/Allgemeines/FAQ/Rente/erwerbsminderung/00_faq_liste_erwerbsminderung.html

Ebenso (im Klapptext):
"Es gibt eine Rente wegen voller Erwerbsminderung und eine wegen teilweiser Erwerbsminderung. Die "volle" entspricht in der Höhe etwa der bisherigen Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, die wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt exakt die Hälfte."

Auch bei der vollen EM-Rente kannst Du bis zu 450 Euro hinzuverdienen. Auch das kannst Du auf der Homepage erfahren (andere Seiten... aber einfach in der Suchmaschine eingeben). Wobei Du das bereits weißt.

Ob die gelogen haben oder keine Ahnung, das ist eine Unterstellung. Ich nehme eher an, dass auch vieles anders umgedeutet wurde und auf Missverständnissen beruht. Also das Verwirrungen kamen wegen EM- und EU-Rente.

Vielleicht magst Du Deine Frage im elo-Forum (Erwerbslosenforum wo auch Schwerbehinderte, Renten,...) eine Spate ist. Ich denk, da kann Dir gezielter auf Deine Fragen geantwortet werden.

Lieben Gruß an Dich

lachs4709 
Fragesteller
 05.05.2015, 18:39

Nein, also bestimmt keine Verwirrungen. Die wissen den Unterschied zwischen voller Erwerbsminderungsrente und Erwerbsunfähigkeitsrente tatsächlich nicht. Extra nochmals angerufen. Wieder haben die behauptet es sei das gleiche.

Erwerbsminderungsrente ist das gleiche wie EU Rente. Was soll dann EU heißen?

Bei dieser Rente kann man 400 E dazu verdienen muss es allerdings bei der rentenversicherung angeben.

Konrad Huber  09.11.2016, 16:48

Erwerbsminderungsrente ist das gleiche wie EU Rente. Was soll dann EU heißen?

Antwort:

EU-Rente = Erwerbsunfähigkeitsrente bis 31.12.2000!

Erwerbsminderungsrente = Erwerbsminderungsrente ab 1.1.2001!

Unter folgendem Link sind die Zusammenhänge und Unterschiede plausibel nachvollziehbar!

http://www.xn--erwerbsunfhigkeitsrente-47b.net/

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Die EU-rente gibt es nur noch für Versicherte mit Besitzstandsicherung. Du kannst dir gar nicht aussuchen, ob du EU oder EM-Rente haben willst.

#Schulzeiten nach dem 16 Lebensjahr werden jedem Versicherten gutgeschrieben, wenn er die Grundvoraussetzung für eine Rente erfüllt

Da aber bei vorzeitigen Renten sowieso gerechnet wird, als ob du bis zum 62. Lebensjahr eingezahlt hättest ändert sich da  nichts dran.

lachs4709 
Fragesteller
 05.05.2015, 01:50

Ich bekomme aber eine EU-Rente auf Dauer.. Und ich kann eine volle Erwerbsminderungsrente beantragen, da ich selbständig auf 450Euro hinzuverdienen möchte. Also doch aussuchen. Oho, da ändert sich nichts. Ich habe mir eine fiktive Berechnung erstellen lassen. Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente würde ich ca. 915 Euro netto bekommen. Jetzt bekomme ich 758 Euro netto. Für mich ist das ein gewaltiger Unterschied. Für dich vielleicht nicht wenn du 10.000 Euro verdienst. Sind bei dir 150 Euro Pinatz. Eben weil die Zurechnungszeiten bis zum 62. Lebensjahr gehen, ist die volle Erwerbsminderungsrente höher.

Konrad Huber  05.05.2015, 11:22
@lachs4709

Und ich kann eine volle Erwerbsminderungsrente beantragen,

Antwort:

Selbstverständlich können Sie eine volle Erwerbsminderungsrente beantragen, ob diese aber letztendlich bewilligt wird, das steht auf einem ganz anderen Blatt!

Da Sie ja bereits sehr aktiv waren, was den bereits vor Gericht gelandeten und abgelehnten Antrag auf Teilhabe und Ihre Aktivitäten betreffs Selbstsändigkeit anbelangt, könnte die DRV im Zusammenhang mit einer gründlichen Leistungsprüfung auf die Idee kommen, da gegen zu steuern!

Beste Grüße

Konrad

lachs4709 
Fragesteller
 05.05.2015, 18:43
@Konrad Huber

Ok, wenn sie dagegen steuern. Dann werde ich auch dagegen steuern und wieder Teilhabe am Arbeitsleben beantragen. Beides wegnehmen widerspricht sich. Die haben mich heute wieder angeschrieben, dass ich nicht belastbar sei für Teilhabe am Arbeitsleben.

lachs4709 
Fragesteller
 21.10.2017, 22:30
@Konrad Huber

Ich hatte Berufsunfähigkeitsrente gehabt und habe eine Erwerbsminderungsrente beantragt und bekomme ca. 150 Euro mehr. Hat sich gelohnt.

lachs4709 
Fragesteller
 22.08.2018, 23:06
@Konrad Huber

Ja die wurde bewilligt und ist höher als die EU-Rente?

Warum hat das mir hier niemand früher gesagt. Dagegensteuern glaube ich nicht, weil ich vor 2 Wochen einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben eingeklagt habe und der wurde abgelehnt. Also machen die genau das Gegenteil von Gegensteuern.

Bley1914  12.10.2017, 17:40

Hallo.

Bei mir wurde die 'EU Rente nur bis 60 Jahre hochgerechnet, kann man das noch ändern lassen.?

DerHans  12.10.2017, 17:41
@Bley1914

Das war früher so. Ist mit Einführung des Rentenalter 67 angehoben worden.

Bley1914  12.10.2017, 18:07
@DerHans

Ja, wird wohl so sein, nur mein Schwager wurde das 2014 (?) obwohl er älter als ich war, bis 62 angerechnet.
Ware bei etwa gleichzeitig in EU Rente Bezieher.

DerHans  12.10.2017, 18:09
@Bley1914

Es kommt auf den Versicherungsverlauf an. Wenn darin größere Lücken bestehen, kann es auch sein, dass es GAR KEINE Zurechnungszeit gibt.

Hallo lachs4709,

Sie schreiben:

Bei voller Erwerbsminderungsrente und EU-Rente werden Schulzeiten unterschiedlich angerechnet?

Antwort:

Die Verwendung der lapidaren Abkürzung "Eu-Rente" stiftet Verwirrung, weil unter dieser Abkürzung sowohl die "Erwerbsunfähigkeitsrente" nach altem Recht bis 31.12.2000 als auch die "Erwerbsminderungsrente" nach neuem Recht ab 1.1.2001 gemeint sein kann!

Schreiben Sie die Bezeichnungen also bitte immer aus, sonst verursachen Sie Chaos!

Die unterschiedliche Anrechnung der Schulzeiten hängt davon ab, wann Sie Ihre Anträge bei der DRV einreichen bzw. eingereicht haben!

Siehe hierzu z.B bitte unter folgendem Link:

google>>

wikipedia.org/wiki/Anrechnungszeit

Auszug:

Anrechnungszeiten für Schul-, Fachhochschul- und Hochschulausbildung

Seit Anfang der 1990er Jahre hat in Deutschland ein allmählicher Abbau der Anrechnungszeiten für Schul-, Fachhochschul- und Hochschulausbildung (im Folgenden kurz Ausbildungszeiten genannt) bei der Berechnung der Rentenhöhe stattgefunden.

Bei einem Rentenbeginn bis Ende 1991 konnten Ausbildungszeiten ab dem 16. Geburtstag bis zum erfolgreichen Abschluss an einer Universität oder Fachhochschule angerechnet werden, bis insgesamt maximal 13 Jahren, sofern mindestens während der Hälfte der gesamten Versicherungsdauer Beiträge errichtet wurden.

Bei einem Rentenbeginn bis 1996 konnten Ausbildungszeiten bis maximal sieben Jahre rentensteigernd angerechnet werden.[1]

Bei einem Rentenbeginn ab 2002 war die rentensteigernde Anrechnung von Ausbildungszeiten auf maximal drei Jahre nach dem 17. Lebensjahr begrenzt, und sie wurden noch mit bis zu 75 % des Durchschnittseinkommens angerechnet.[2]

Bei einem Rentenbeginn ab 2009 gelten Ausbildungszeiten nicht mehr als rentensteigernde Anrechnungszeit. Ausbildungszeiten zwischen dem 17. und 25. Geburtstag (also maximal 8 Jahre) werden nur noch als Anrechnungszeit zur Erfüllung der Wartezeit für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen und für die Altersrente für langjährig Versicherte berücksichtigt.

Der Besuch einer Fachschule und eine Teilnahme an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen wirken sich ebenfalls rentensteigernd aus.

Jetzt wollte ich fragen was da anders ist und wo man die höhere Rente hat. EU-Rente oder volle Erwerbsminderungsrente. Ich möchte eine fiktive Berechnung machen lassen von letztem Jahr 1.1.14 und ab 1.7.14.

Antwort:

Bitte bei der zuständigen DRV beantragen!

Mein Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben befindet sich auf Gericht und wurde von der Rentenversicherung abgelehnt,

Antwort:

Dieses Thema haben Sie bereits in einem vorhergenden, anderen Fragekomplex angeschnitten und wurde ausführlich beantwortet mit dem Hinweis, daß Sie durch zwei verschiedene Strategien auf keinen grünen Zweig kommen werden!

deshalb überlege ich mir einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente zu stellen.

Antwort:

Diese Entscheidung sollten Sie mit Ihrem Rechtsbeistand gründlichst besprechen, denn Ihre Aktivitäten betreffs Antrag auf Teilhabe bis zum Gericht werden sicherlich Niederschlag in Ihrer Rentenakte finden!

So werden ggf. schlafende Hunde geweckt!

Vor Antragsstellung sollten Sie Ihre Krankenakte laut dem "Roten-Faden" optimieren und aktualisieren, denn die DRV wird Ihnen die volle Erwerbsminderungsrente sicherlich nicht einfach so schenken!

google>>

erwerbsminderungsrente.biz/ihre-hausaufgaben/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/

google>>

deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

Gleichzeitig sagen die mir in Berlin, dass die volle Erwerbsminderungsrente dasselbe wäre wie die EU-Rente. Dies kann schon deshalb nicht sein, dass ich bei der vollen Erwerbsminderungsrente bei selbständiger Tätigkeit 450Euro hinzuverdienen kann, bei der EU-Rente überhaupt nichts.

Antwort:

Die Verwendung der lapidaren Abkürzung "Eu-Rente" stiftet Verwirrung, weil unter dieser Abkürzung sowohl die "Erwerbsunfähigkeitsrente" nach altem Recht bis 31.12.2000 als auch die "Erwerbsminderungsrente" nach neuem Recht ab 1.1.2001 gemeint sein kann!

Schreiben Sie die Bezeichnungen also bitte immer aus, sonst verursachen Sie Chaos!

Wird hier nur gelogen oder haben die keine Ahnung?

Antwort:

Sie selbst tragen durch die Verwendung von Abkürzungen zusätzlich zur Verwirrung bei!

Fazit:

Die Mühlen des Verwaltungsapparates "DRV" mahlen oft sehr langsam, aber da Sie Ihren Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben bereits bis zum Gericht vorgetragen haben müßen Sie einkalkulieren, daß diese Dinge und Ihre Argumentationen in Ihre Rentenakte einfließen.Dies kann Ihr weiteres Vorgehen ggf. erschweren!

Deshalb nochmals der ausdrückliche Hinweis:

Verzichten Sie auf gar keinen Fall auf die rechtzeitige Hinzuziehung eines kompetenten Rechtsbeistandes, denn die DRV wird Ihnen eine volle Erwerbsminderungsrente nicht einfach schenken!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

lachs4709 
Fragesteller
 05.05.2015, 17:15

Ich habe heute wieder die Antwort erhalten Dass ich für eine teilhaben am Arbeitsleben nicht belastbar bin. Deshalb passt ihre Antwort das die drv-bund Bund mir die Rente schenken wuerde nicht zusammen.

lachs4709 
Fragesteller
 05.05.2015, 22:57

Ich habe von 80 bis 83 Ausbildung gemacht, danach einjährige Mittlere reife und 89 bis 90 Fachhochschulreife. Und das erste Jahr von 80 bis 81 war nur Schule. Also müsste ich doch 3 Jahre zusammen haben. Von 90 bis 92 machte ich einen Techniker also auch Schule. Wieviel Schulzeit wird mir hier jetzt angerechnet? Und wie ist es konkret bei der vollen Erwerbsminderungsrente bei der Anrechnung und wie ist es bei der Erwerbsunfähigkeitsrente? Wieviel Jahre werden also jeweils angerechnet?

Dickie59  06.05.2015, 08:40
@lachs4709

hallo,

es werden max. 36 monate schulische oder berufliche ausbildungszeiten anerkannt. nicht einen monat mehr und keinen monat vor dem 17. lebensjahr.

beste grüsse

dickie59

lachs4709 
Fragesteller
 07.05.2015, 19:48
@Dickie59

mir wurde gesagt, dass es bei den anrechnungszeiten zwischen EU-Rente und erwerbsminderungsrente einen unterschied gibt.

Esbatine  08.11.2016, 22:20
@lachs4709

der Unterschied ist die volle EU Rente und die Teilweise EU Rente. Die Berechung ist die Gleiche nur die Renten höhe ist unterschiedlich.

Ich habe auch EU Rente bekommen durfte damals 50€ zuverdienen (umger. von DM in €. 1 Jahr nach 2 Jahre 100€ bis ab 65 Jahre die vollen 450€.
Als EU Rentner darfst(durftes)du überhaupt keine selbständige Tätigkeit haben.

DerHans  12.10.2017, 17:42

Selbständigkeit und volle Erwerbsunfähigkeit schließt sich eigentlich auch gegenseitig aus.

Bley1914  12.10.2017, 17:50
@DerHans

Ja, sehe ich auch so, Hatte damals eine Taxilizenz, durfte das aber nicht anmelden, Hätte dann keine EU Rente beziehen können.

Die Dame vom Landkreis hat mir 4 Monate vorher die Lizenz abgenommen und wieder so vergeben. 4 Monate später währe ich 65 geworden. Jahrgang 1946 Schulzeiten, werden ja auch nur die Zeit angerechnet.

Durch ihre 'Eigenmächtigkeit wurde sie nach NRW hochgelobt.

DerHans  12.10.2017, 17:53
@Bley1914

Woher sollte sie denn wissen, dass du erwerbsgemindert bist?

Bley1914  12.10.2017, 17:55
@DerHans

Die wollte einen Lückenlosen  Lebenslauf, und wir kannten uns vom Beruf vorher.

lachs4709 
Fragesteller
 22.08.2018, 23:08
@DerHans

Nein, tut es nicht. Vor 2 Wochen hat mir die Tante von der Rentenversicherung im Gericht gesagt, dass ich auch mehr als 3 Stunden am Tag arbeiten kann, also 15 Std./Woche. Ihr ist es egal ob ich 2 Tage 15 Stunden arbeite oder 5 Tage a 3 Std.

lachs4709 
Fragesteller
 21.10.2017, 22:22

Warum soll sich das ausschliessen. Mir wurde von der RV gesagt, dass ich soviel arbeiten kann wie ich möchte, auch 10 Std. pro Tag. Ich darf nur nicht mehr verdienen als 450Euro im Monat. Seit 1.7.17 sind es 6300 Euro im Jahr oder 525Euro im Monat. Warum soll sich das ausschliessen. Das geht halt zu Lasten seiner Gesundheit. Jeder ist selbst seines Glückes Schmied.

Bley1914  22.10.2017, 14:08
@lachs4709

Das war vor ein paar Jahren anders. Aber ich gönn dir das.

Bley1914  22.10.2017, 14:19
@Bley1914

Hallo.

Siehe mal Erwerbsminderungsrente.net/hinzuverdienst.