Vertrag Reduzierung der Arbeitsstunden befristet?

3 Antworten

Was hier gemeint ist, ist die "Brückenteilzeit", die seit 1. Januar diesen Jahres gilt. Geregelt ist das im § 9a Teilzeit- und Befristungsgesetz.

Ich solle jedoch im schreiben sagen dass ich die Teilzeit auf x,y Jahre befristen möchte.

Das ist korrekt. Die Brückenteilzeit kann man von mindestens einem bis höchstens fünf Jahren beantragen. Nach Ablauf der vereinbarten Frist hat der AN wieder ein Recht auf einen Vollzeitarbeitsplatz, was vorher nach § 8 TzBfG nicht der Fall war.

kann ich dann weiterhin reduziert beschäftigt bleiben oder kann das wiederum abgelehnt werden?

Im Abs. 4 des § 9a TzBfG steht:

"Während der Dauer der zeitlich begrenzten Verringerung der Arbeitszeit kann der AN keine weitere Verringerung und keine Verlängerung seiner Arbeitszeit nach diesem Gesetz verlangen."

Wenn Dein Chef mit einer "Verlängerung" der Teilzeit nicht einverstanden ist, muss er also nicht zustimmen. Einen neuen Antrag auf Brückenteilzeit kannst Du auch erst frühestens ein Jahr nach der Rückkehr zu Deinem Vollzeitjob stellen.

dann wird es ein Änderungsvertrag geben, der ist nun gültig. Befristete Verträge bedürfen keiner Kündigung und laufen einfach aus.

die Personalabteilung entscheidet ob wieder ein regulärer Vertrag entstehen kann; verpflichtet ist Sie nicht

Deine Personalabteilung ist auf Zack.

Es gab bislang keinen Anspruch auf Rückkehr in die Vollzeit, wenn jemand sich für Teilzeit entschieden hat. Das hat sich geändert und Du solltest Dir das auch unbedingt offen halten. Denn vielleicht reicht das Geld ja nicht. Oder Du langweilst Dich zu Tode zu Hause.

Außerdem bedeutet Teilzeit auch: Kleine Rente. Von Altersarmut sind vor allem Frauen betroffen.

Zum Weiterlesen:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/brueckenteilzeit-ab-2019-moeglich-1140040