"Nicht an bestimmte Arbeitszeit gebunden" - Auswirkung auf Feiertage?

10 Antworten

Wie sieht das aus, wenn in einer Woche ein Feiertag ist?

Wenn Deine Arbeitszeiten nicht auf bestimmte Arbeitstage verteilt werden, bist Du für einen Feiertag, der auf einen Deiner Arbeitstage fällt, so zu bezahlen oder es sind die Stunden anzurechnen, wie Du bezahlt worden wärst ohne den Feiertag, also für die Stunden, die Du gearbeitet hättest, wenn der Arbeitstag nicht ausgefallen wäre.

Das ist kein Problem, wenn Du z.B. aufgrund eines Dienstplanes eingeteilt wurdest, dann gilt für den Feiertag die Stundenzahl, die Du aufgrund des Dienstplanes eigentlich hättest arbeiten müssen.

Ohne Dienstplan gilt, wie Du üblicherweise arbeitest: Wenn der Feiertag auf einen Tag fällt, an dem Du üblicherweise eine bestimmte Stundenzahl leistest, bist Du für diese Stunden zu bezahlen.

Rechnerisch aufwendiger wird es, wenn Deine Arbeitstage völlig unregelmäßig wären: Dann muss aus den vergangenen 6 bis 12 Monaten (sofern das Arbeitsverhältnis denn bereits so lange besteht) ermittelt werden, wie viel Du durchschnittlich pro Arbeitstag verdient hast; das wäre dann das Entgelt für jeden Feiertag (das gilt dann auch für Krankentage und Urlaubstage).

Grundsätzlich aber gilt das Lohn- oder Entgeltausfallprinzip:

Du bist so zu bezahlen, wie Du ohne den Feiertag (Krankentag, Urlaubstag) bezahlt worden wärst.

Er kriegt den anteilig bezahlt und zwar so, das wenn eine komplette Woche Feiertag WÄRE er auf seine 30std kommt

Genauso wie Urlaub oder krankentage

Testung85 
Fragesteller
 21.02.2020, 13:01

Wie meinst du das? Also wie läuft es bei Krankentagen? Wenn der Arbeitnehmer bspw. vom Arzt 2 Tage krankgeschrieben wird. Wie viel kann er sich dann von den 30 Stunden abziehen? Weil wie viele Stunden 2 Tage bedeuten ist ja unklar, da er seine 30 Stunden komplett beliebig verteilen kann.

Repwf  21.02.2020, 13:03
@Testung85

Pi mal Daumen! :

30 (std) : 7 (Tage) = 4 (std pro Tag)

Dir müssten also ca 4 std fir einen FT oä angerechnet werden

Familiengerd  21.02.2020, 13:25
@Repwf
Dir müssten also ca 4 std fir einen FT oä angerechnet werden

Ganz so "einfach" ist es nicht!

Der Arbeitnehmer ist an Feiertagen, Krankentagen, Urlaubstagen so zu bezahlen, wie er bezahlt worden wäre ohne diese Ausfalltage.

Erst dann, wenn die Arbeitstage völlig unregelmäßig sind, muss aus den vergangenen 6 bis 12 Monaten (sofern das Arbeitsverhältnis denn bereits so lange besteht) ermittelt werden, wie viel der Arbeitnehmer durchschnittlich pro möglichem Arbeitstag verdient: das wäre dann das Entgelt für jeden Feiertag, Krankentag, Urlaubstag.

Das ist immer stark abhängig vom Betrieb. Ist an dem Feiertag in der ganzen Firma frei, dann gilt das auch für dich.

Wird an dem Tag aber ganz normal gearbeitet und die Freizeit ist nur von der Vertragsform abhängig, dann ist relevant was im Arbeitsvertrag steht.

Steht dort nichts konkretes, ist die Gewohnheit der nächste Faktor. Sollte der Feiertag auf einen Tag fallen an dem du regemäßig arbeitest obwohl keine festen Zeiten vereinbart wurden, dann muss er dir auch angerechnet werden.

Fällt der Feiertag auf einen Tag an dem du nicht regelmäßig arbeitest, dann wird er dir nicht angerechnet.

Fällt der Feiertag auf einen Tag an dem du laut Dienstplan eingeteilt bist, dann wird er dir angerechnet.

Unterm Stricht funktioniert das so: Mit einer 30 Stunden Woche bist du je nach Arbeitszeitmodell nur 3 - 4 Tage im Betrieb. Wenn jetzt ein Tag in der Woche frei ist, entsteht dadurch für dich weder ein Vor- noch ein Nachteil wenn du diesen Tag frei hast, weil du am Ende nicht so viele Stunden in der Woche ableisten müsstest. Du hättest den Tag ja sowieso frei, einen zusätzlichen weiteren freien Tag würde einen Vorteil für dich gegenüber den anderen Angestellten bedeuten.

Bei uns hieß es mal Gleitzeitkonto, Kernarbeitszeiten, weil da viel zu tun war.

Weils es flexibel war, kaum kontrolliert, solange das Geschäft lief, fragte keiner nach. Das wurde dann aber besser bezahlt, als vorher, nämlich 30% netto mehr.

Weil man mit den Kollegen gut vereinbaren konnte Vertretungen und Urlaub abzustimmen, war alles gut.

Irgendwie kamen sich aber die Vorgesetzten überflüssig vor, es wurden Hierachiebenen abgebaut.

Wenn du jetzt geschrieben hättest von Montag bis Samstag, würde ich sagen der Feiertag bedeutet 30: 6 = 5h. In der Woche also nur ein Soll von 25h.

Nur bei Montag bis Sonntag: wer überwacht denn das Arbeitszeitgesetz? Die Ruhepausen, die Sonntage. Alles in Eigenverantwortung? Sollte der Sonntag bei dir ein zulässiger Arbeitstag sein, dann halt 30: 7, bedeutet rund 4h.

Bedeutet aber im Umkehrschluss für mich, dass du für eine Woche Urlaub 7 Tage benötigst.

Nur wie dein AG dies sieht?