Muss ich wegen Abmahnungen unentgeltlich arbeiten? Bin Azubi!?

9 Antworten

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Muss ich wegen Abmahnungen unentgeltlich arbeiten?

Schlicht und einfach und ohne "Wenn" und "Aber": Nein!

Einmal ganz unabhängig davon, wie Dein Verhalten ist und was die Gründe für die Abmahnungen sind:

Eine solche "Strafe" für vertragswidriges Verhalten ist dem Arbeitgeber (nach deutschem Recht) nicht erlaubt!

Der Arbeitgeber - mögen seine "Motive" auch berechtigt, nachvollziehbar sein (das kann hier keiner beurteilen) - verhält sich damit ganz einfach rechtswidrig.

Strafen/Bußen dürfen einem Arbeitnehmer, der sich vertragswidrig verhält, nur auferlegt werden, wenn es für bestimmte definierte Verfehlungen einen Bußkatalog gibt mit angemessenen , der aber nur aufgrund einer tarifvertraglichen Regelung oder einer entsprechenden Betriebsvereinbarung (wenn es also einen Betriebsrat gibt) erlassen werden kann. Ohne diese Voraussetzungen sind dem Arbeitnehmer solche "Strafen" nicht erlaubt.

Was Du allerdings mit dem Wissen, dass der Arbeitnehmer sich hier rechtswidrig verhält, anfangen willst/kannst - besonders in einer Situation, die offensichtlich aufgrund Deines bisherigen Verhaltens ziemlich problematisch für Dich sein dürfte -, kann ich nicht beurteilen.

Naja, so wie es sich liest bist Du ja wohl wiederholt Deinen Pflichten nicht nachgekommen und hast in Deiner Arbeitszeit etwas anderes gemacht.

Nun will der Arbeitgeber einen Ausgleich dafür.

Ob das (so formuliert) rechtlich haltbar ist weis ich nicht. Ich vermute aber, dass man Dir zumindest teilweise für Vergehen in der Vergangenheit Arbeitszeit abziehen könnte und Du somit auf Minusstunden kämest, die Du nachholen müsstest.

Aber abgesehen von der Frage der Zulässigkeit: Entweder Du spielst mit und besserst Dich, dann hast Du in der Ausbildung noch eine Chance, oder Du stellst Dich quer und musst vermutlich mit einer Kündigung wegen wiederholter Vertragsverletzungen und Abmahnungen rechnen.

Familiengerd  26.11.2020, 19:14
Ob das (so formuliert) rechtlich haltbar ist weis ich nicht.

Nein, ist es (auch anders formuliert) nicht - siehe dazu meine eigene Antwort.

emib5  26.11.2020, 21:08
@Familiengerd

Naja, das sehe ich anders. Wenn es so formuliert wäre, dass in den Zeiten die Zeiten der eigenmächtig verlängerten Pausen nacharbeiten muss und nicht als Strafe, dann wäre dies aus meiner Sicht schon möglich.

Aber wenn man liest, dass der Fragesteller wohl ein Jahr lang regelmäßig die Pausen um +- 15 Minuten ohne unrechtsbewusstsein überzogen hat...

Familiengerd  26.11.2020, 21:47
@emib5

Wie Du das "siehst", spielt keine Rolle.

Hier ist aber ganz klar von Strafmaßnahmen/Sanktionen die Rede - gleichgültig, aus welchem Grunde! Und solche Strafmaßnahmen sind nun einmal nicht erlaubt!

Es geht nicht darum, mögliches Fehlverhalten des Fragestellers zu entschuldigen! Dass das Verhalten des Arbeitgebers nicht rechtskonform ist, ist davon unabhängig.

Auf meine eigene Antwort zur Erklärung habe ich ja bereits verwiesen.

emib5  27.11.2020, 00:16
@Familiengerd

Nichts anderes habe ich geschrieben.

Der Arbeitgeber darf es nicht als Strafe titulieren, sondern müsste es als Nachholen der versäumten Arbeitszeit verkaufen. Natürlich auch ohne die Drohung von Zeitstrafen bei weiteren Verstößen

Denn die Forderung die nichtgeleistete Arbeitszeit zu absolvieren kann der Arbeitgeber berechtigt stellen.

Familiengerd  27.11.2020, 09:04
@emib5

Nachholen tatsächlich (!) versäumter Arbeitszeit wäre nur insoweit erlaubt, als damit die vereinbarten und/oder gesetzlichen Arbeitszeiten nicht überschritten werden.

Ansonsten bleibt dem Arbeitgeber nur der Einbehalt des Entgelts für versäumte Arbeitszeiten.

Keine Leistung ohne Gegenleistung.

Wenn du natürlich Abmahnungen wegen versäumter Arbeitsleistung bekommen hast, musst du diese Zeit nacharbeiten. Aber das ist ja nicht kostenlos.

Besema112 
Fragesteller
 26.11.2020, 20:23

Ja mach ich aufjedenfall , bei der letzte Abmahnung hab ich 11min und einmal 18min zulang pause gemacht und deswegen wurde ich abgemahnt wo ich ja trotzdem an und ab gestempelt habe...

DerHans  26.11.2020, 20:24
@Besema112

Auch wenn ihr eine Zeiterfassung habt, kannst du nicht willkürlich deine Pausen verlängern.

Besema112 
Fragesteller
 26.11.2020, 20:28
@DerHans

Ja ich weiß, habe es schon über einen Jahr so gemacht und auf einmal interessierte es sie .... naja Trotzdem danke für deine Antwort ^^ ( Alle antworten )

Nein du musst nur aufpassen keinen weiter Grund für eine Abmahnung zu liefern!

Was anderes ist es wen du nicht gearbeitet hast und in der zeit nur mit deinem Handy gespielt hast Dan musst du das nacharbeiten oder man nimmt dir Geld für die zeit oder einen tag Urlaub weg!

Dan kann man froh sein wen man diese zeit nacharbeiten darf!

Besorge dir einen Rechtsanwalt. Ganz so einfach wie das da steht, läuft es nicht. Natürlich hast du deine Arbeitsleistung zu erbringen. Kostenlos arbeiten musst du aber nicht