Verstoß gegen das BtmG - Sozialstunden?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn es denn zu einem Gerichtsverfahren kommt, dann muss Dich der Richter nicht zwangsläufig zur Ableistung von Sozialstunden verdonnern. Jugendrichter haben ein ganzes Repertoire an Sanktionsmöglichkeiten, die sie einsetzen können, aber nicht müssen.

Dein Geständnis wird sich positiv auswirken; ebenso wird man Dir zugute halten, dass Du noch nicht vorbestraft - und erst 15 Jahre alt bist.

Lass Dir von der hiesigen Gemeinde nicht einreden, dass Du wegen Deinem Bisschen Gras-Kleinhandel ein ganz schlimmer Finger bist. Im Grunde ist das ein Allerwelts-Delikt, das von Hunderttausenden betrieben wird, um geschätzte 4 Millionen Kiffer zu versorgen. Klar, man sollte sich möglichst an Gesetze halten, aber wenn ein Gesetz wie das BtMG nach 40 Jahren Existenz so nachdrücklich bewiesen hat, dass es nichts bringt, dann sollte man sich nicht noch mit starken Gewissensbissen rumplagen.

Falls es zu einer Verhandlung kommt, solltest Du Dich dennoch einsichtig und kooperativ zeigen und deutlich aufzeigen, dass Dir die Sache ein Warnung gewesen ist, die künftig nicht mehr vorkommen wird.

aXXLJ  05.06.2012, 09:31

Thx for * (488)

Kleiner Ausrutscher??? Du hast nicht nur konsumiert, du hast gehandelt und das könnte zu mehr als nur ein paar Sozialstunden führen. Zwischen Dealer und Konsument gibt es im Strafrecht gravierende Unterschiede.

Du wirst aber nach Jugendstrafrecht abgeurteilt, das wird günstig für dich ausgehen. Ich hoffe für dich, dass du daraus lernst. Aber für einen 15jährigen hast du schon ganz schön kriminelles Potential.

Prok95 
Fragesteller
 28.08.2011, 19:16

Ich habe nicht geschrieben, dass ich konsumiert habe, wäre gut wenn du das beachten würdest. Ansonsten ist mir klar, dass ich einen Fehler begangen habe und ich dafür auch die nötige Strafe bekommen werde. Was mich nur ineteressiert ist was genau auf mich zu kommt. Solche Sätze wie deinen Letzten kann man sich wirklich sparen, btw.

Dabbel  28.08.2011, 19:51
@Prok95

Was mich nur ineteressiert ist was genau auf mich zu kommt

Das kann dir hier keiner sagen, das kann nur der Richter. Aber wenn du dich vor Gericht so "verkaufst" wie hier, dann wird es hart.

Das ist keineswegs ein "kleiner Ausrutscher". Du bist ein Dealer und wirst Dich als solcher vor Gericht verantworten müssen.

Für Dich spricht lediglich, dass Du nicht vorbestraft bist. Das wird sich evtl. strafmildernd auswirken.

Prok95 
Fragesteller
 28.08.2011, 18:59

Dazu kommt jedoch, dass ich nur gestanden habe dass ich gedealt habe, weil ich nicht beleert wurde. Spricht so etwas nicht für einen? Und mit wievielen Sozialstunden muss ich rechnen? (sprich mir wurde nicht gesagt, dass ich keine Aussage machen muss wenn ich mich damit selber belasten würde, was eigentlich immer sein muss)

blackcat007  28.08.2011, 19:07
@Prok95

das ist doch Nonsens was Du jetzt sagst.Ich habe nur gestanden,weil ich nicht beleert wurde.Sie hätten das Zeug auch so bei Dir gefunden,da kannst Du sicher sein.Wieviel Sozialstunden Du ableisten musst liegt ganz im Ermessen des Richters.Ich hoffe,Du hast gelernt.Drogen sind nicht zu unterschätzen.Sie sollten Dir mal Sozialstunden aufbrummen in einer Suchtklinik,damit Du mal sehen kannst,was das ganze Zeug anrichten kann.

Dabbel  28.08.2011, 19:07
@Prok95

Spricht so etwas nicht für einen?

Nein. Warum sollte das "für einen" sprechen? Es könnte ggf. als heilbares Verfahrenshindernis gelten, aber auch nicht mehr.

Und mit wievielen Sozialstunden muss ich rechnen?

Du hast gedealt! Darauf steht bis zu 5 Jahren Gefängnis. Wie kommst du darauf, dass das nur ein "Ausrutscher" ist und du nur Sozialstunden ableisten musst? Ich gehe eher von Jugendarrest aus.

Der Richter wird das Urteil sprechen und du wärest nicht der erste Minderjährige, der hinter Gittern landet.

Prok95 
Fragesteller
 28.08.2011, 19:10
@Dabbel

Ich habe daraus gelernt, ich hatte gehofft ich müsse so etwas nicht erwähnen da es selbst verständlich sei aber wie ich sehe gibt es wieder einige User die meinten man müsse mir das sagen. Gut, dann war's das mit den mildernen Umständen. Nur wieviele Sozis kriegt man in der Regel für so einen Delikt? 50? 100? Ich habe keine Ahnung. Ich weiß nur dass ein Freund von mir das selbe in Grün hatte mit illegalem Sprengstoffbesitz/Verkauf in geringen Mengen und der hat 28 bekommen. Hat keiner von euch eine ungefähre Vorstellung?

Terrorpinguin  28.08.2011, 19:20
@Prok95

Ich bin gar nicht sicher, dass Du mit Sozialstunden davonkommst. Du hast gedealt.

Besorg Dir einen guten Anwalt. Vielleicht kann der noch ein bisschen für Dich tun.

Übrigens: Gratulation zu Deinen Freunden.

Danicamene  18.01.2012, 15:20
@Prok95

du hattest Handeltreiben mit BTM in geringer Menge, egal ob weiche oder harte Drogen, wer damit handelt wird in der Regel immer hart bestraft, da du aus der Sicht von der Justiz,THC unter die Leute gebracht hast, bzw. daran beteiligt warst, dass die Leute wieder was zum Rauchen hatten. Es spielt noch eine Rolle ob du selber konsumiert hast und nur verkauft hast um deinen eigenen Konsum zu finanzieren, das spielt noch eine große Rolle u.dass es eine geringe Menge war, es besteht ein Unterschied in geringen Mengen u.nicht geringen Mengen u.als letztes kommt noch hinzu, ob das THC gute Ware gewesen ist oder minderwertig, auch danach richtet sich dein Strafmaß, das beschlagnahmte THC wurde bestimmt im Labor untersucht auf die Qualität. Und nach all diesen Gesichtspunkten richtet sich dass Strafmaß, auf alle Fälle zum Anwalt gehen, Akteneinsicht machen u.dann kann man erst beratschlagen über Strafmaß.