Mögliche rechtliche Konsequenzen bei Darknet-Drogenbestellung?

4 Antworten

Strafrechtlich hat Swim eher nichts zu befürchten , evtl. eine Geldstrafe im unteren Bereich 10-40 Tagessätzen .

Allerdings wird mit ziemlicher Sicherheit der Fund nach § 2 Abs.12 STVG der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gemeldet .

Hier sieht sich Swim dann Maßnahmen nach § 14 FEV gegenüber .

Na der Täter ist Angeklagte, der Darknet-VK ist Zeuge und die Staatsanwaltschaft klagte an.

Je nach Glaubwürdigkeit des Zeugen, Nachweise einer Zahlung.....,, Vorstrafen

wertet das ein Richter.

Und die Zulassungstelle wertet selber und im Zweifel orden die einfach eine MPU an

Die Lottozahlen wären 7-15-16-1-7-5

Anwalt: Mit einem guten Anwalt kann das mit dem Führerschein evtl. verhindert werden.

cheerio

Allein der Kontakt mit Opiaten führt zwingend zur Anordnung einer MPU. Dafür muss man kein Fahrzeug geführt haben.

Welche Strafe zu erwarten ist, kann man seriös nur beurteilen, wenn man konkret weiß, um welche Drogen es geht, welche Mengen es je Bestellung waren und wie viele Bestellungen es gab. Jedenfalls können die Bestelldaten des Händlers für eine Verurteilung sehr wohl ausreichen.