Kann man Marihuana einfach aus dem Fenster schütten,
wenn die polizei einen anhalten will?... Nehmen wir an, ich habe eine 4 gramm tüte mit mir. Die polizei fährt vormir und hält ihr schild raus. Ich schütte daraufhin die ganze tüte au (auf der autobahn) und die tüte ist leer...
Wenn die polizei nun die tüte konvestiert, kann ie ja nicht sagen, ob ich diese ausgeschüttet hab oder eine andere....kann man mich dann überhaupt belangen?
18 Antworten
Eindeutig klar ist wohl, das es nicht am MITFÜHREN liegt, sondern an unmündig erklärten Bürgern. Selbst einschätzen ob ich zuviel getrunken habe darf man schon. Eine verkappte Gesellschaft ..leider !
Zu Deinem Tütchen, eigentlich schei** egal ob Du es leerst, weg wirfst, oder auf isst, es ist und bleibt "eine Geringfügige Menge" und geht als Eigenbedarf durch ...Ist eine Grenze dazwischen, kann das auch als Schmuggel gesehen werden. Im Allgemeinen zieht Dich kein Bulle auf der Autobahn raus, die warten auf die nächste Tanke, Parkplatz etc und fangen Dich dort ab ;-) ..also weniger Kiffen, mehr nachdenken ..gell
Klar kannste das, nur bringen tut's Dir nichts.
Hunde riechen nicht das Marihuana an sich, sondern nur die einzelnen bestimmen Inhaltsstoffe. Diese bleiben an Gegenständen kleben. (Genau wie andere Substanzen, so riecht den Käse in einer Brotbüchse auch immer noch, selbst wenn der Käse schon weg ist)
Außerdem wäre das auch strafbar, etwas aus dem Fenster zu schütten, die Polizei würde das ja merken. ;-)
Ja, schon. Aber wenn Du unter einem Kilo schmuggelst, ist es eh nicht sooo wahnsennig (bleibt meist bei Bewährung).
Die Spuren an einen Tatort zu verändern ... das ist schon etwas schlimmer.
du kannst es genausogut im beutel lassen und dann streitet jeder im auto ab, dass es seins ist. weggenommen wirds trotzdem. was dann am ende passiert, kann ich dir aber auch nicht sagen.
Da würde dann die Grammzahl auf beide aufgeteilt,einem muß es ja gehören"!!"
XDD na, sicherlich nicht. gott sei dank arbeitet das deutsche gesetzwesen nicht nach der massgabe "ein schuldiger muss auf teufel komm raus gefunden werden, egal wer und wie" sondern man sucht nach DEM schuldigen. da is nix mit strafe aufteilen. vllt wusste ich ja garnicht, dass meine freunde hasch im auto mit sich fuehren. dafuer kann ich nicht bestraft werden.
Wenn die Polizeibeamten die Tüten konfiszieren haben sie die Drogenspuren! Dazu sind Polizeibeamte immer zu zweit und bezeugen, dass du die Tüte während der Fahrt entleehrt hast! Zudem werden sie schauen, ob sie noch eine Knospe als zusätzlichen Beweis finden!
Glück: Du bekommst keine weiteren Probleme
Pech: Du bekommst eine Strafe, bei der davon ausgegangen wird, dass die Tüte bis zum Maximum gefüllt war!
Im Zweifel für den Angeklagten,die können nicht einfach annhemen das die Tüte voll war,damit wird keiner vor Gericht durchkommen!!
und wenn das ganze, da es ein videofahrzeug war, gefilmt wurde, der täter mehrfach in dieser angelegenheit vorbestraft ist und der richter einen schlechten tag hat?
ich würde mich nicht darauf verlassen!
Auf dem Video ist nicht erkennbar was rausgeworfen wurde!!!Wenn sie nix finden auf der Strasse,falls sie suchen,können sie Dir nix,wie auch??
und wenn sie fündig werden?
Also mir wären das insgesamt zu viele Eventualitäten um mich darauf zu verlassen!
Dann gilt das was sie gefunden haben!!Ist nunmal so,hab das miterlebt bei jemandem also weiß schon was ich sage!!!
Wenn sie mitbekommen das Du was aus dem Fenster geschmissen hast,dann wird gesucht..wenn sie nix finden können die Dir nix,da sie Dir nicht nachweisen können wieviel Gramm Du dabei hattest!!Aber vorgemerkt biste dann sicherlich trotzdem denn eine leere Tüte ist ja auch ein Indiez!!
ich meine ja, dass ich den inhalt, wie eine brotspur auskippe mit 100 km/h...da können die dann nichts finden!
Nee dann finden sie nur die Tüte wenn Du Pech hast und da sie Dir nicht nachweisen können wieviel marihuana da drin war,wird die Anklage fallen gelassen wenn eine kommen sollte.Aber vorgemerkt wirste das Du mal mit Btmg in Erscheinung getreten bist!!
es geht mir darum, dass die dann nicht bestimmen können ob ich 1 gramm oder 5 kilo au der tüte kippe. Vor gericht wäre dann eine ungefähre aussagen nicht gültig(gehe ich von aus) und das ist das wichtige