Versicherung für bereits zugelassenen Wagen ohne Vers.Vertrag wechseln?

5 Antworten

Du hast doch nach Erhalt der Police von der LVM ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Davon machst du Gebrauch und schickst der Zulassungsstelle die neue EVB von der VHV.

Naja, der Wagen wurde vor einer Woche zugelassen. Damit ist er bereits eine Woche Haftpflicht versichert.

Auch die VHV versichert euch nicht rückwirkend. (Ab Datum der Zulassung) Wie hast du denn das Angebot angenommen? Mit einem Antrag? Dann rufe bei der VHV an und sage, daß du eine EVB ab Beginn bei der LVM hattest. Vielleicht geschieht ein Wunder und die VHV tauscht die EVB aus.

Wenn nicht, dann solltest du die LVM anrufen und einen Antrag aufnehmen lassen. Die wissen ja nicht wie du z.B. bezahlen willst, oder wer alles mit dem Auto fährt. Steht ja nicht in der EVB.

SuperGamer98 
Fragesteller
 16.03.2017, 16:27

Ich habe jetzt bei der VHV angerufen und der Mitarbeiter meinte er fragt bei der Stelle nach ob die Nummer sich einfach tauschen lässt und ich musste eine Bestätigung schreiben, dass ich seit der Zulassung keinen Unfallschaden verursacht habe.

BenniXYZ  16.03.2017, 21:00
@SuperGamer98

Na das wäre ja super. Dann bist du bei der LVM raus. Sag mal bitte ob es geklappt hat. Wäre eine hilfreiche Info für ähnliche Fälle. Danke.

schleudermaxe  17.03.2017, 06:08
@BenniXYZ

.... jede hinterlegte eVBN kann durch Übermittlung ausgetauscht werden. Was bitte soll denn daran etwas besonderes sein?

Die Vertragsabteilung der VHV muss bei der Policierung eine eVB-Ü, am besten rückwirkend zum Zulassungsdatum, bei der Zulassungsbehörde hinterlegen. Mit der eVB die du ausgehändigt bekommen hast, kannst du genau gar nichts anfangen. 

Sollte der Berater der VHV eigentlich wissen...

SuperGamer98 
Fragesteller
 16.03.2017, 16:28

Ich habe jetzt bei der VHV angerufen und der Mitarbeiter meinte er fragt bei der Stelle nach ob die Nummer sich einfach tauschen lässt und ich musste eine Bestätigung schreiben, dass ich seit der Zulassung keinen Unfallschaden verursacht habe.

.... also, mit einer eVBN wurde doch zeitgleich ein Vertrag abgeschlossen. Wie sonst kann die Versicherung diesen gegenüber der Zulassungsstelle bestätigen?

Und was hast Du mit Vatis Vertrag am Hut?

SuperGamer98 
Fragesteller
 16.03.2017, 16:25

Nicht ganz. Ich bin mit der Nummer versichert aber hab noch keinen Vertrag mit der LVM abgemacht, was den Versicherungstarif angeht. Ich bin beim Vertrag als Fahrer eingetragen und da er nicht sehr gut Deutsch spricht sollte ich das für ihn regeln

BenniXYZ  16.03.2017, 21:05

He, he, eine EVB ist kein Vertragsabschluß. Für einen Vertrag benötigt man erst mal noch einen Antrag. Die EVB ist die vorläufige Deckung in KFZ Haftpflichtversicherung. Und konnte bis vor ein paar Jahren noch lustig hin und her ausgetauscht werden.

Dann lass dich doch bei der VHV entsprechend beraten. Die werden dir schon sagen können, wie du weiter vorgehen sollst.

SuperGamer98 
Fragesteller
 16.03.2017, 16:27

Ich habe jetzt bei der VHV angerufen und der Mitarbeiter meinte er fragt bei der Stelle nach ob die Nummer sich einfach tauschen lässt und ich musste eine Bestätigung schreiben, dass ich seit der Zulassung keinen Unfallschaden verursacht habe.