Versehentlich Fernsehen freigeschaltet - Darf ich gucken?

5 Antworten

Das ist m.E. Analog zu einer unverlangt zugesendeten Postsendung: Musst Dich da auch nicht melden oder das zurücksenden. nur zur Abholung bereitlegen.

Daraus, dass Die einen Fehler machen, entsteht bei Dir keine Rechtsplicht. Oder sage mir einen Paragraphen im BGB...

Auch nachträglich Fordern geht nicht. Sie dürfen aber natürlich abschalten, wenn sie es merken...

Wirklich prüfen, ob Du TV nutzt, kann man meine ich nicht (im Gegensatz zu Telefonie und Internet). Wenn jemand mehr dass freigeschaltet dann sagst Du brauchst du nicht und soll abgeschaltet werden, damit es glaubwürdig bleibt ;)

Fernsehen wird grundsätzlich immer auch mit freigeschaltet.  

Erstens zahlt heute (normalerweise) JEDER Haushalt den Rundfunkbeitrag und ist damit berechtigt, die TV-Grundversorgung zu empfangen (google mal nach Bildungsauftrag der öffentlich-rechtlichen Sender) und
zweitens wäre es viel zu aufwendig und zu teuer, jedesmal eine Sperre einzubauen und wenn es sich der Nutzer anders überlegt, diese Sperre wieder auszubauen und bei finanziellen Schwierigkeiten wieder einzubauen. 
Gleiches gilt für den Mieter- oder Eigentümer-Wechsel jeder Wohnung.  

Drittens müsste der Kabelanschluss verplombt werden, falls dir der Anschluss eines TV verboten wäre.

Die Kabelanbieter bekommen für die Grundversorgung einen Teil des Rundfunkbeitrags ausgezahlt.

Ausnahmen gelten nur für verschlüsselte Sender (z.B. private HD-Programme), bei denen eine bestimmte Smart-Card freigeschaltet werden muss.  

Von außerhalb des Hauses ist es nicht feststellbar, ob du einen Fernseher am Kabel hast oder nicht. Das wird auch keiner kontrollieren, nicht mal der nächste Techniker.  

Ich bin selbst auch für TV-Anschlüsse unterwegs, allerdings für einen anderen Kabel-Anbieter.  

Gruß DER ELEKTRIKER

Wenn du es beziehst und es raus kommt zahlst du nachträglich natürlich die Gebühr. Also entweder das Risiko eingehen, und ich denke es dauert nicht lange bis es raus kommt oder aber du rufst dort an.

Teddylein  01.07.2015, 22:07

Wie soll das rauskommen?

Simtastic  02.07.2015, 06:44

Wenn der nächste Techniker kommt oder aber der jetzige Techniker seinen Arbeitsbericht vorlegt. So etwas kommt einfach immer raus..

Quagmire 
Fragesteller
 02.07.2015, 17:14

darf man denn nachträglich eine Gebühr erheben? Ich kann ja nichts dafür, dass der Techniker TV freigeschaltet hat. ich hatte ihm sogar gesagt, dass ich es nicht freigeschaltet habe. Und wenn ich es nicht am Fernseher ausprobiert hätte, wüsste ich ja garnicht, dass er es freigeschaltet hat. Und wenn man es eh nicht herausfinden kann, ob ich geschaut habe, können sie es nicht beweisen. So würden sie mir eine Gebühr für etwas berechnen, von dem ich nichts wusste und es nicht abgesprochen war.

Danke für eure Antworten! Giggity.

Du zahlst das nicht nachträglich. Sollte es "rauskommen", wirst du aufgefordert, ab diesem Zeitpunkt des "Rauskommens" die Kabelgebühr (die 18,90 Euro) zu zahlen, oder TV wird vor Ort abgeklemmt.

JoGerman  03.07.2015, 01:07

Unsinn.   

Wenn der Kabelanschluss nicht genutzt werden darf, würde man ihn verplomben. Seit der Digitalisierung wird das TV-Signal ohnehin immer mit übertragen, ob man nun nur Internet bezahlt hat oder einen Komplettanschluss.  

Muggl  05.07.2015, 19:01
@JoGerman

Du magst ja bei einem Kabelanbieter arbeiten, aber ich hab bis vor kurzem für UM gearbeitet. Insofern ist dein "Unsinn" Unsinn. 

Bei UM wird nicht "grundsätzlich immer (TV) auch mit freigeschaltet". 

Durch das Bezahlen des Rundfunkbeitrags hat niemand das Recht, beim örtlichen Kabelbetreiber TV zu gucken.

Die Kabelanbieter bekommen für die Grundversorgung KEINEN Teil des Rundfunkbeitrags ausgezahlt. Geld bekommen ARD, ZDF, Deutschlandradio und für Verwaltungs- und Aufsichtskosten

die Landesmedienanstalten. ´(https://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkgeb%C3%BChr#Rundfunkbeitrag_seit_2013)

Es ist durchaus aus der Ferne feststellbar, jemand einen Fernseher am Kabel hat oder nicht. UM tut das bei Verdacht und schickt dann jemanden vorbei.