Vermieter möchte Wohnung renovieren. Wo wohn ich solange?

9 Antworten

Ja! Wenn der Vermieter von dir verlangt, die Wohnung zu verlassen, dann muß er dir eine Bleibe suchen und bezahlen. Was ist mit deinen Möbeln??? Wenn sie irgendwo eingelagert werden müssen, muß der Vermieter auch das bezahlen.

Lasse dir aber eine schriftliche Aufforderung von ihm geben, ab wann und für wie lange du die Wohnung während der Reparaturarbeiten verlassen mußt.

Er kann dir kündigen oder dir eine Ersatzwohnung anbieten aber auch nicht kostenfrei.

Ein Hotel muss er dir nicht bezahlen, da es sich nicht um ein plötzlich eingetretenen Notfall handelt.

Hast du denn eine Zusage, dass du nach dem Umbau wieder einziehen kannst?

Bitterkraut  09.02.2019, 14:39

Eine Renovierung rechtfertigt gewiss keine Kündigung. Der Vermieter muß Ersatz leisten, wenn die Mieter vorübergehend ausziehen müssen. Der Vetrag bleibt bestehen, deshalb braucht er auch keine Zusage, dass er wieder einziehen kann.

Goodnight  09.02.2019, 15:12
@Bitterkraut

So ist es nicht ganz, bei einer Kernsanierung kann der Vermieter eben schon kündigen. Die Miete wird nach der Renovation um einiges teurer sein.

Bitterkraut  09.02.2019, 15:45
@Goodnight

Oben steht aber nicht Kernsanierung, sondern Renovierung. Warum in eine Frage was hineindichten und dann ne falsche Antwort geben?

Er muss dir für die Zeit einen Ersatz anbieten. Deine Möbel müssen dann ja auch irgendwo bleiben.

gottesfuerchtig 
Fragesteller
 09.02.2019, 14:10

Heisst das das er mir ein Hotel bezahlen muss sollte er keine andere freie Wohnung haben?

Das Wesentliche ist schon geschrieben.

Gibt es bereits eine schriftliche Aussage vom VM über die Miete NACH Renovierung?

albatros  10.02.2019, 04:33

Renovierung heißt nicht Modernisierung. Deshalb wäre das kein Grund für eine  Mieterhöhung.

oklein  10.02.2019, 19:49
@albatros

Korrekt ;-)

Gegenfrage: Würde ein Eigentümer eine Wohnung KOMPLETT renovieren ohne diese "auf Stand zu bringen"? m.E. sehr unwahrscheinlich.

Bevor wir dem FS den Unterschied erklären, ist meine Frage einfacher zu beantworten ;-)

albatros  11.02.2019, 00:11
@oklein

BGB: "Der Vermieter hat die Wohnung dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu übergeben und während der Mietzeit zu erhalten".

Will heißen, sie muss in einem Zustand sein und erhalten bleiben, der allgemein als "renoviert" bezeichnet wird.

Zum Beispiel wäre eine Renovierung die Erneuerung der Fußbodenbeläge, der Wanne, der Armaturen usw., wenn sie abgewohnt / verschlissen/abgenutzt/ beschädigt sind.

oklein  11.02.2019, 17:58
@albatros

… und nochmals: ich gebe Dir vollkommen recht.

mich irritiert nur das Wort "komplett" beim FS.

albatros  11.02.2019, 18:31
@oklein

Da wäre der FS zu befragen, was er damit meint ...

oklein  11.02.2019, 18:34
@albatros

na antworten tut er auf unseren Dialog nicht und wenn ich es recht weiß, bekommt er die Infos ja auch.

albatros  11.02.2019, 18:48
@oklein
na antworten tut er auf unseren Dialog nicht

Das ist leider häufig so der Fall. Alles / Vieles muss man aus der Nase ziehen oder es wird auf Nachfragen einfach nicht reagiert.

Was genau soll denn komplett renoviert werden, was dein Wohnen dort unmöglich machen soll? Oder handelt es sich um eine Sanierung?