Um wie viel % darf ein Vermieter die Kaltmiete nach Renovierung für neue Mieter erhöhen?
In unserem Haus wird bald eine größere Wohnung frei, in die wir gerne umziehen möchten. Die aktuellen Mieter bezahlen 410€ Kaltmiete. Die Mieter ziehen nun aus und nachdem sie fast 30 Jahre in der Wohnung gewohnt haben fallen natürlich größere Renovierungsarbeiten an.
Der Vermieter will z. B. das Bad komplett renovieren (Badenwanne raus, Behindertengerechte Dusche rein, neu fließen, Rohre überholen), es muss alles neu gestrichen bzw. tapeziert werden und die Böden sind auch nicht mehr die Besten.
Wir fragen uns nun um welchen Betrag die Kaltmiete dadurch theoretisch steigen könnte. Gibt es da irgendwelche gesetzlichen Obergrenzen oder könnte der Vermieter die Wohnung dann auch einfach für 800€ oder noch mehr anbieten?
7 Antworten
Es kommt darauf an ist dir richtige Antwort.
Gibt es einen Mietspiegel in deiner Stadt?
Dann kommt es auch darauf an, wenn die Wohnung z.B. um 2/3 umgebaut bzw. um 2/3 des gesamten Gebäudes umgebaut wird, könnte die Wohnung sogar als "neu" eingestuft werden.
Ansonsten geht es mit Gutachter, oder wenn er 3 vergleichbare Objekte hat kann man sich an diejenigen ausrichten. Wenn es keinen Mietspiegel gibt kann er verlangen was der Markt her gibt.
Er kann machen was der Markt hergibt. Bis zur ortsüblichen Miete und sogar darüber hinaus.
Er könnte die ortsübliche Miete verlangen.
Mit Mieterhöhung im Sinne des Gesetzes hat das nichts zu tun.
https://www.finanztip.de/mietwohnung-modernisierung/
Wenn Du allerdings bereit wärst die Wohnung ohne Renovierung des Bades zu übernehmen, dann wäre es doch angebracht, mit dem Vermieter darüber zu reden.
Allerdings eine Erhöhung von 20% bei der Vermietung an einen neuen Mieter darf er verlangen, wenn er die Miete in den letzten 3 Jahren nicht erhöht haben sollte.
Insgesamt darf der Vermieter im Rahmen der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete innerhalb von drei Jahren die Miete um 20 Prozent erhöhen (§ 558 Abs. 3 BGB). Hat ein Vermieter diese Kappungsgrenze mit seiner Erhöhung bereits ausgeschöpft, muss er drei Jahre warten, bis er die Miete das nächste Mal erhöht. https://www.finanztip.de/mieterhoehung/
Warum redest Du denn nicht einfach mit dem Vermieter und hörst Dir an was er sich vorstellt?
Ich bin nicht der Fragesteller, wollte nur zu bedenken geben, ob das auch für Neuvermietung gilt.
Hab gerade mal gegoogelt: die o.g. Grenzen gelten nur innerhalb bestehender Mietverträge, nicht bei Neuvermietung.
Na dann wirds wohl bei Neuvermietung noch höher. Aber sind alles Spekulationen. Der Fragesteller soll einfach mit dem Vermieter reden.
Du bist mit deiner Antwort auf völlig falschem Wege. Hier geht es um eine Neuvermietung und nicht Mieterhöhung in einem bestehenden Mietverhältnis.
Diese Antwort galt wohl Florestino?
Er wird sich an die ortsübliche Miete für renovierten Wohnraum halten, die ich nicht kenne...
Es handelt sich schließlich um eine Neuvermietung. Wenn es sich um einen Privatvermieter handelt wird sie vermutlich erstaunlich niedrig bleiben .
Gesetzlich steigen darf sie meines Wissens nach nicht mehr als 11% der Jahresmiete.
nicht mehr als 11% der Jahresmiete.
Hier liegt keine Modernisierung innert eines bestehenden Mietverhältnisses vor sondern die Herrichtung (Renovierung) der Wohnung so dass sie in einen zumindest etwas angehobeneren Zustand versetzt und danach neu vermietet wird. Dementsprechend steigt natürlich die Miete und darf dann bis zu 10% über dem örtlichen Vergleich liegen. Das hat also nicht mit einer Modernisierungsmieterhöhung zu tun.
Ich bin mir nicht sicher, ob das auch für Neuvermietung gilt oder nur innerhalb bestehender Mietverträge.