Wenn Vermieter verschweigt was tun?

9 Antworten

Es ist nicht zu beanstanden, wenn der Vermieter dir die Wohnung unrenoviert übergibt. Es besteht keine Verpflichtung für den Vermieter eine Wohnung renoviert zu vermieten. Jedoch kann er dann auch nicht verlangen, dass du die Wohnung bei deinem späteren Auszug renoviert zurück gibst.

Was der Vermieter aber nicht verlangen kann, ist, dass du helfen musst, die Möbel des vorigen Mieters hinaus zu schaffen. Du hast das Recht, die Wohnung in einem Zustand zu bekommen, in dem du mit deinen Sachen direkt einziehen kannst, und das ist eben eine leere Wohnung.

Andere Antworten schreiben davon, dass du dich vertraglich verpflichtet hättest, bei der Beseitungung der Möbel zu helfen. Aber das kann ich in deinen Informationen nirgends lesen, ich lese nur, dass der Vermieter versucht, es von dir zu verlangen. Aber dem musst du nicht zustimmen.
Es ist normal, dass man auf Wohnungssuche Wohnungen anschaut, die noch bewohnt sind, oder zumindest noch nicht fertig leer geräumt wurden. Man darf aber bei einer Besichtigung davon ausgehen, dass das bis zur Wohnungsübergabe alles erledigt wird. Das ist das Problem des Vermieters, nicht deines.

Warum sollte der Vermieter dir erzählen müssen, dass sich jemand in der Wohnung das Leben genommen hat? Macht es einen Unterschied ob jemand an ´ner Überdosis Schlaftabletten oder einem Herzinfarkt stirbt?

Natürlich kann der Vermieter die Wohnung unrenoviert vermieten, das ist sein gutes Recht. Du hättest das nicht akzeptieren müssen. Dann hätte er sie halt jemand anderem vermietet. Ein Recht auf eine vollständig renovierte Wohnung hast du nicht.

Nicht üblich ist allerdings, dass du helfen musst, die Wohnung auszuräumen. Du hättest dich weigern können, allerdings hättest du dann die Wohnung wohl nicht bekommen oder zu einem wesentlich späteren Zeitpunt. Du hast dem aber zugestimmt. Zwingen kann dein Vermieter dich nicht, aber dann ist die Wohnung auch nicht zu dem von dir gewünschten Termin frei. Ist denn der Mietvertrag bereits unterschrieben?

Der Vermieter hat als eine von mehreren Hauptpflichten die Wohnung seinem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu übergeben.

Die Beräumung der Wohnung durch den (neuen) kann deshalb nicht verlangt werden sondern ist in jeder Hinsicht Aufgabe des Vermieters. Ist die Wohnung zum vereinbarten Mietbeginn nicht beräumt, darf der Mieter Schadenersatz verlangen.

fragnet2010  09.07.2018, 17:24

Genauso ist es.

imager761  10.07.2018, 06:25
Der Vermieter hat als eine von mehreren Hauptpflichten die Wohnung seinem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu übergeben.

Wobei sich dieser vertragsgemäße Ist-Zustand daraus ergibt, wie er bei Mietbeginn vorhanden (unrenoviert) oder zugesichert (nicht geräumt) wurde.

Der VM schuldet also weder Renovierung noch Räumung, wenn ausrücklich anders bestimmt.

Sondern abschließbaren Wohnraum mit Sanitäreinrichtungen, fliessend Wasser, Licht, Strom usw.

was tut es zur sache, wer sich in der wohnung vorher wie umgebracht hat?

sie ist jetzt leer und fertig für den nächsten mieter (also abgesehen von der renovierung)...

fragnet2010  09.07.2018, 17:26

Die FS hat geschrieben: Die Wohnung ist nicht leer und eben nicht fertig zum Einziehen.

imager761  10.07.2018, 06:28
@fragnet2010

Genau dieser Zustand ist aber vereinbart: Die Wohnung muss selbst geräumt und ggf. renoviert werden, wenn sie angemietet wird.

Es gibt keine Vorschrift, wonach der VM nur geräumte und renovierte Wohnungen vermieten darf.

Er sagte mir das die nicht neu renoviert werden muss . Sie kann so verlassen werden wie sie war. Sollte auch im Mietvertrag drauf stehen

imager761  08.07.2018, 16:38

Da hat er Recht. Entweder du akzeptierst die Vereinbarung zur Räumumg und den mietvertraglichen Ist-Zustand oder suchst dir eine andere Wohnung :-O