Vermieter hat mich rausgeschmissen, kein Mietvertrag, was kann ich tun?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Ein Vertrag muss nicht zwingend in Schriftform vorliegen.

Allerdings musst du im Ernstfall den Beweis antreten um ggf. Forderungen geltend machen zu wollen.

  • Du wohnst seit 5 Monaten da
  • Gibt es Leute die dich dort auch mal besucht haben
  • Gibt es gemeinsame Bekannte, die von den Mietzahlungen wussten

Streitet dein Kumpel ein Mietverhaltnis ab, muss er zumindest erklaren wie deine ganzen Sachen in die Wohnung kommen die er nun ausgelagert hat.

Das darf er auch nicht so einfach. Hier muss er dir zumindest eine Frist setzen in der du deine Sachen abholen kannst.

Wurden die Sachen beschadigt oder gestohlen ist dein Kumpel zum Schadenersatz verpflichtet.

Ob sich ein Anwalt lohnt ist allerdings zu bezweifeln.

Einen Rechtsanspruch hast du nur wenn du deine Forderung, z.B. Mietzahlungen beweisen kannst.

Behaupt der Vermieter kein Geld erhalten zu haben steht Aussage gegen Aussage. Da macht auch der beste Anwalt nichts.

Bis zu 3 Monaten darf jeder Mieter Besucher bei sich unterbringen. Diese Frist hat er mit 2 Monaten etwas ueberzogen. Im schlimmsten Fall gibt das ne Abmahnung vom Vermieter, aber wirkliche Schwierigkeiten gibts nicht.

Anders bei einer Untervermietung, die du beweisen musst. Eine Untervermietung muss dem Vermieter der Wohnung gemeldet werden. Das hat dein Kumpel sicher nicht getan.

Eventuell gilt deine Miete auch als Einkommen. Dann muss diese auch dem Finanzamt mitgeteilt werden. Egal ob damit Gewinne erzielt wurden oder nicht.

Aber wie gesagt. Alles was du fordern willst musst du belegen und beweisen.

Ein Anwalt lohnt sich nur dann, wenn du auch bereit bist eine Klage vor Gericht zu fuehren.

Hast du hier keinen Erfolg zahlst du neben den Anwalts- auch die Gerichtskosten.

Versuch die yuviel bezahlte Miete zu bekommen und mach in Yukunft lieber alles schriftlich oder wenigstens mit Zeugen.

Viel Erfolg

Du hast also 5 Monate Miete bar bezahlt ohne je eine Quittung gefordert bzw. erhalten zu haben? Du bist aber noch im Besitz der Wohnungs- und Hausschlüssel? Du bist unter der Adresse gemeldet? Du hattest vermutlich während der letzten 5 Monate Besuch in deinem Zimmer? Kaution übergeben? Übergabeprotokoll bei Einzug gefertigt?

Es gibt vermutlich genügend Beweise, dass du einen mündlichen Mietvertrag abgeschlossen und erfüllt hast. Daher ist die aktuelle Beendigung des Mietvertrages durch eine Aufhebungsvereinbarung zwischen dir und deinem Vermieter zwingend notwendig, denn es liegt keine schriftliche Kündigung vor, weder von dir noch vom Vermieter. Ohne Aufhebung des MV bliebst du Mieter und wärst zur Mietzahlung weiter verpflichtet. Durch den Aufhebungsvertrag wird auch garantiert, dass die überzahlte Miete durch den Vermieter erstattet wird. 

Du hast Miete gezahlt, also hast Du auch einen Mietvertrag.

Einen mündlichen, der genau so wirksam ist wie ein schriftlicher.

Dumm ist nur das Du den, weil es keine Nachweise über die Mietzahlung(en) gibt, nicht nachweisen kannst.

Eine neue Wohnung suchen ......

So wie ich es jetzt verstanden habe, bist Du Untermieter in einer Wohnung von dem der eigentliche Vermieter nichts weiß.?

Ein wohl entstandener mündlicher Mietvertrag ist schwer beweisbar.

Als Untermieter solltest Du Dich an den Hauptmieter wenden und dein Geld für diesen Monat zurückfordern .

nein, nein, du willst dein geld nicht zurück

du hast miete bezahlt undwolltest wohnen, das geht jetzt nicht mehr, also willst du schadensersatz

hotelkosten für einen monat, umzugskosten, sind schon paar tausender

nimm einen anwalt, deine mietzahlung ist fast so gut wie ein schriftlicher mietvertrag

TreudoofeTomate  08.04.2016, 12:41

... wenn er sie denn beweisen könnte.  :)

LinksundDumm  08.04.2016, 12:47
@TreudoofeTomate

warum überweist er miete, du schlumpf?


warum stehen seine möbel vor der wohnung?

ach, er hat bar bezahlt, ja dann hat er pech

ich hätte es überwiesen

anitari  08.04.2016, 12:54
@LinksundDumm

ich hätte es überwiesen

Oder bei Barzahlung auf eine Quittung bestanden.