verletztengeld abgelehnt?

2 Antworten

Hoi.

Nein, du hast weiterhin einen Anspruch auf Verletztengeld. Auch wenn du verspätest die Bescheinigungen einreichst, steht dir Verletztengeld zu. Die Abrechnung kann aber etwas länger dauern.

§ 66 SGB I Folgen fehlender Mitwirkung

(1) Kommt derjenige, der eine Sozialleistung beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 62, 65 nicht nach und wird hierdurch die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert, kann der Leistungsträger ohne weitere Ermittlungen die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen, soweit die Voraussetzungen der Leistung nicht nachgewiesen sind. Dies gilt entsprechend, wenn der Antragsteller oder Leistungsberechtigte in anderer Weise absichtlich die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert.

(2) Kommt derjenige, der eine Sozialleistung wegen Pflegebedürftigkeit, wegen Arbeitsunfähigkeit, wegen Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit, anerkannten Schädigungsfolgen oder wegen Arbeitslosigkeit beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach den §§ 62 bis 65 nicht nach und ist unter Würdigung aller Umstände mit Wahrscheinlichkeit anzunehmen, daß deshalb die Fähigkeit zur selbständigen Lebensführung, die Arbeits-, Erwerbs- oder Vermittlungsfähigkeit beeinträchtigt oder nicht verbessert wird, kann der Leistungsträger die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen.

(3)

Sozialleistungen dürfen wegen fehlender Mitwirkung nur versagt oder entzogen werden, nachdem der Leistungsberechtigte auf diese Folge schriftlich hingewiesen worden ist und seiner Mitwirkungspflicht nicht innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist nachgekommen ist.

Ciao Loki

daflo07 
Fragesteller
 27.05.2016, 11:26

Danke Loki ...

Mein Sachbearbeiter bei der KK meinte noch das ich nächste Woche mal der BG anrufen soll und nochmal fragen soll bzw. mich nochmal erklären soll warum ich die AU nicht rechtzeitig abgegeben habe... und wenn ich dann ein netten oder eine nette Sachbearbeiterin habe könnte ich Glück haben das ich mein Verletztengeld noch bekomme...

Fand ich schon etwas merkwürdig das solche wichtigen Geldleistung nach sympathi ausgezahlt werden. Oder abhängig von Gutmütigkeit und Laune des zuständigen Sachbearbeiters... 

Das Problem ist hier, dass die Krankenkasse die eigene Geldleistung (Krankengeld) oder im Auftrag der BG / UK das Verletztengeld zählt. Im Paragraph 49 SGB V gibt es für das Krankengeld genau diese Regelung. Deswegen war sich der Sachbearbeiter wohl unsicher. Für die BG gibt es so eine Regelung soweit ich mich erinnere nicht. Einfach kurz bei der BG anrufen. Die klären das mit der KK. Die BG hat hier das letzte Wort.