Verdienstausfall-Erstattung oder Kinderkrankengeld?

3 Antworten

Hat denn der behandelnde Arzt eine Bescheinung für die Erkrankung deines Kindes ausgestellt? Wenn ja, muss die Krankenkasse diese akzeptieren. Allerdings machen Ärzte das oft nicht, wenn es eine ambulante Operation ist- und ja, dann gibt es keine Leistung der Krankenkasse.

Dann muss dein Mann den Tag Urlaub nehmen, Überstunden abbauen oder unbezahlten Urlaub nehmen. Und bitte, das nächste Mal VORHER nachfragen bei der Krankenkasse.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Mit welcher Begründung lehnt die KK denn ab?

Juli489 
Fragesteller
 29.06.2021, 15:25

Mit der Begründung, dass sie nur bei stationären Aufnahmen einen Verdienstausfall erstatten..aus rechtlichen Gründen 🤷‍♀️

SaVer79  29.06.2021, 15:33
@Juli489

Zunächst wäre mal zu klären, ob dein Arbeitgeber oder der deines Mannes eine bezahlte Freistellung für solche Fälle gewährt

wurde denn vom Arzt für das Kind die Bescheinigung (Muster 21) ausgestellt?

oder habt ihr das formlos beantragt? ohne die o.g. Besceheinigung gibts tatsächlich nichts.