Vater will GmbH auf meinen Bruder überschreiben, per Schenkung

12 Antworten

Sollten Sie einmal erben, so zählen auch alle Schenkungen der letzten 10 Jahre die der Verstorbene gemacht hat (allerdings mit jährlich abschmelzendem Wert) zur Erbmasse, werden also wertmäßig hinzugezählt. Wenn der Vater also stirbt, fließt die verschenkte Firma trotzdem in die Berechnung ein. Und das ist wohl der Hintergedanke: Sie sollen darauf verzichten, dass dieser Wert von Ihnen später geltend gemacht wird. Das ist natürlich möglich, allerdings üblicherweise gegen eine Abfindung. Die Haftungseinlage einer GmbH hat übrigens nichts mit dem tatsächlichen Wert zu tun.

Ich empfehle, den Pflichtteilsverzicht bzw. den Verzicht auf die Anrechnung der Firma zum späteren Nachlass des Vaters nicht zu unterschreiben, ohne zugleich eine Sicherung Ihres eigenen Erbanspruchs beim Tod des Vaters bzw. der Eltern zu erhalten. Diese Sicherung könnte in Form eines Erbvertrags zwischen Ihnen und dem Vater (Eltern) erfolgen, in dem Ihnen erbrechtlich ein Aquivalent für die an den Bruder übertragenen 80% Firmenanteile zugewendet wird, z.B. eine Immobilie oder ein Geldbetrag.

Hallo Tica, es ist eben ein Vertrag, wenn du dich also nicht auf dieser Ebene vertragen willst, dann unterschreibst du halt nicht. Für dich ist es halt ziemlich einseitig, weil du streng genommen eine Leistung erbringst aber keine Gegenleistung erhältst. Was spricht dagegen, mit den beiden anderen Beteiligten über eine Gegenleistung zu verhandeln ? Es ist halt grundsätzlich so, dass du Pflichtteilsergänzungsansprüche gegen deinen Bruder geltend machen kannst, aber erst nach dem Ableben deines Vaters und in der Höhe davon abhängig, wie lange dein Vater die Schenkung überlebt. Du solltest also nicht gleich in die Vollen gehen und könntest dich möglicherweise mit dem "Spatz in der Hand" begnügen. Denn wenn dein vater die Schenkung wenigstens 10 Jahre überlebt, bekommst du auch nichts, genau so, wie wenn du unterschreiben würdest. Frag doch mal, was sie dir versprechen wollen...

Du schreibst: "...und ich somit darauf verzichte "

Worauf verzichtest du? Gehört dir denn ein Teil der GmbH?

Nach deiner Aussage gehören dem Vater 80 Prozent und deinem Bruder 20 Prozent der Anteile. Das ergibt zusammen 100 Prozent. Auf dich entfallen also Null Prozent der Anteile. Wie kannst du da auf die Idee kommen, du müsstest auf etwas verzichten - du hast doch gar keine Anteile(??)

Letztendlich geht es dich überhaupt nichts an, was dein Vater und dein Bruder untereinander ausmachen.

Kinkerlieschen  29.12.2010, 13:01

Er verzichtet auf seinen Teil des Erbes, wenn es im Falle des Todes mit in die Erbmasse fallen würde..in dem Fall hätte er dann nämlich schon Anteile daran. Würde die Firma aber schon vorher komplett seinem Bruder gehören, hätte er keinen Anspruch auf irgendwas

heinmueck  29.12.2010, 13:04
@Kinkerlieschen

Laut Fragesteller lebt der Vater noch. Der Vater braucht doch nicht die Zustimmung des zweiten Sohnes wenn er dem ersten Sohn etwas schenken möchte.

Kinkerlieschen  29.12.2010, 14:50
@heinmueck

hhmm..da hast du natürlich Recht..vielleicht ist das sowas wie eine Verzichtserklärung? Aber bei Schenkungen..klingt unlogisch..

Dann bestehe doch auf einen zweiten Vertrag (dann mit deinem Bruder), indem festgehalten wird, dass dir 50% von dieser Firma deines Bruders gehören..so gehört die zwar erstmal ihm - per Schenkung, aber du hast trotzdem deinen Anteil, wenn er sie zum Beispiel verkaufen will..

Obwohl..kann man dann nicht gleich die Schenkung zu 50% auf beide verteilen? Hhhmm..seeehr merkwürdig. Zumal der Wert auch sicher mehr als 25.000 € ist - das ist sicher nur das Eigenkapital, weils ja ne GmbH ist..

Naja..Nachfragen und zu nichts drängeln lassen!