Urlaubsschein wird erst nachträglich vom Arbeitnehmer unterschrieben
Hallo zusammen...
Bei uns im Unternehmen hat es sich so eingebürgert, das die Urlaubsscheine erst nach dem Antritt des Urlaubs vom ARBEITNEHMER unterschrieben werden... Könnte es dabei Probleme mit der Versicherung geben? Zum Beispiel im Falle eines Sportunfalls oder andere Probleme? Mir ist die Sache nicht ganz geheuer....
MFG Nico
5 Antworten
Es wäre mir vollkommen neu, dass Urlaub aus versicherungsrechtlichen Gründen zwingend schriftlich genehmigt werden muss. In einer Vielzahl von Unternehmen gibt es nicht mal Urlaubsanträge.
Arbeitsrechtlich ist es natürlich von Vorteil, wenn auch diese Vorgänge im schriftlichen Verfahren abgewickelt werden. Für beide Seiten.
Das läuft so: Man geht zu seinem Vorgesetzten, der trägt den Urlaub in das elektronische Zeiterfassungssystem ein... dannn macht man seinen Urlaub und danach füllt irgendwann den Urlaubsschein aus.
Also kann ih davon ausgehen das es nicht notwendig ist, den Urlaub irgendwo schriftlich festzuhalten?
MFG Nico
Wie soll ein Arbeitnehmer seinen Urlaubsantrag erst nach Antritt seines Urlaubes unterschreiben?
Soll er erst dann unterschreiben, wenn er schon seinen Urlaub genommen hat und wieder zurück an seinem Arbeitsplatz ist?
Ohne unterschriebenen Antrag auf Urlaub kann der Arbeitgeber den Urlaub doch garnicht genehmigen?
Normalerweise beantragt der Arbeitnehmer seinen Urlaub vor dem Antritt. Wenn ihn der Arbeitgeber unterschrieben hat, dann kann der Arbeitnehmer ihn antreten.
In vielen Unternehmen werden die Urlaubsscheine nur dazu genutzt, den genommenen Urlaub zu zählen um damit den Überblick zu behalten.
Versicherungstechnisch hat das keine Bedeutung. Ein Urlaub muß nicht schriftlich genehmigt werden. Die Berufsgenossenschaft fordert bei einem Unfall keinen Urlaubsschein an.
eher, nein.
aber das verfahren ist sehr ungewöhnlich.
vor allem, aus arbeitsrechtlicher sicht...