Unterhalt zahlen für Frau mit Minijob?
Nach 22 Jahren trenne sich meine Frau und ich. Wir haben eine 15jährige Tochter Meine Frau arbeitet an 2 Tagen in der Woche auf 450 Basis. Die restlichen Tage bekommt sie Bar ausgezahlt. Mit der Räumlichen Trennung wechselt man doch eigentlich auch die Steuerklassen. Ich bin momentan in der Steuerklasse 3 und verdiene ca. 2700 Euro Netto. Meine Frau liegt mit Handgeld bei ca. 1000 Euro. Rechnet man den Unterhalt für die Tochter und das Kindergeld hinzu käme sie auf ca. 1550 Euro Netto. Wie sieht es aus bei der Änderung der Steuerklassen ? Muss ich meiner Frau Unterhalt zahlen oder muss sie dann alle Tage regulär auf Steuerkarte arbeiten?
6 Antworten
Du bist in erster Linie für die Tochter unterhaltspflichtig, zumindest, bis sie volljährig ist. Diesen Unterhalt musst du an ihre Mutter zahlen, da diese ja der "betreuende Elternteil" ist.
Da dieser Unterhalt lediglich die Lebenshaltungskosten der Tochter absichern soll, wird er nicht zum Einkommen der Frau gezählt, also beeinflusst nicht die Höhe ihres "unterhaltsrelevanten Einkommens" (UE) bezüglich des möglichen "Trennungsunterhaltes" für die Frau selbst.
Während des Trennungsjahres (bis zur Scheidung) hat der Ehepartner mit dem geringeren Einkommen ggf. Anspruch auf "Trennungsunterhalt" vom anderen Partner. In diesem Zeitraum besteht für den geringer Verdienenden (hier die Frau) noch nicht die Verpflichtung, den eigenen Lebensunterhalt vollständig selbst zu erwirtschaften...., das wird erst nach der Scheidung erwartet, wenn kein "nachehelicher Unterhalt" zugesprochen wird.
Die Höhe des Trennungsunterhaltes errechnet sich anhand der beiden unterhaltsrelevanten Einkommen (UE) der Ehepartner.
Dein UE ergibt sich aus deinem bereinigten Nettoeinkommen abzüglich Kindesunterhalt, das UE der Frau aus ihrem gesamten Arbeitseinkommen. Daraus wird die Differenz gebildet, von der der Frau dann 3/7 zustehen....
Mir geht es aber auch darum ob die Steuerklassen grundsätzlich geändert werden bei einer räumlichen Trennung und in welche Steuerklasse sie dann kommen würde. Da sie ja sowieso die ganze Woche arbeitet wird sie ja wohl oder übel auf Steuerkarte arbeiten müssen. Da unsere Tochter schon 15 Jahre alt ist wird meine Frau doch wohl ganztags arbeiten müssen oder ?
Sie "muß" überhaupt nicht arbeiten.
Aber dann muß sie sich ein fiktives Einkommen anrechenen lassen.
Ich würde Deiner Ex ganz fix klarmachen, dass Schwarzarbeiten jetzt nicht mehr in Frage kommt.
Ein Steuerklassenwechsel in 4/4 oder 1/1 ist durchaus sinnvoll.
Du wirst Deiner Ex Trennungsunterhalt zahlen müssen, nach der Scheidung wird sie wieder selbst für sich verantwortlich sein.
Unterhalt für die Kinder wird nicht zum Unterhalt der Frau gezählt.
So weit wie ich weiß gibt es geld fürs trennungjahr danach muss sie wieder voll Arbeiten gehen. Kind ist ja über 3. Und fürs Kind ganz normal Unterhalt. Lg
Schwarzarbeit ist strafbar und wenn sie sich dadurch auch noch Unterhaltsleistungen von dir erschleicht, ist das auch strafbar. Wehr dich dagegen, finde ich.