Vater will kein Unterhalt mehr zahlen?
Hallo Ihr Lieben, meine Tochter ist 19 Jahre alt und fängt am 01.04.17 ihre Ausbildung an. Sie wird 770 Euro netto verdienen. Bis jetzt hat mein Exmann immer 420 Euro Unterhalt bezahlt. Er verdient 3000 Euro netto und ich 1500 Euro netto. Ich habe das Kindergeld in voller Höhe erhalten. Könnt Ihr mir sagen ob meiner Tochter von Ihrem Vater noch Unterhalt zusteht? Meine Tochter wohnt in meinen Haushalt. Ich weiß nicht ob es wichtig ist, aber meine Tochter leidet unter Zölliakie und ist auf Spezialnahrung angewiesen. Ich weiß das ich jetzt auch Unterhaltspflichtig bin. Ich werde aber aus dem Internet nicht wirklich schlau. Vielleicht gibt es ja unter euch Experten die mir weiterhelfen können. Möchte deswegen nicht extra einen Anwalt hinzuziehen :-(
Vielen Dank
6 Antworten
Die Tochter hätte während der Ausbildung nur noch Anspruch auf Unterhalt, wenn ihr eigenes Einkommen + Kindergeld ihren "unterhaltsrechtlichen Bedarf" nicht vollständig abdecken würden (also alle ihre notwendigen Lebenshaltungskosten...).
Bei dem Einkommen der Tochter ist ihr Bedarf aber mehr als gedeckt - es besteht kein Anspruch auf Unterhalt von den Eltern.
Es besteht aber weiterhin Anspruch auf das Kindergeld - welches du für ihre Verpflegung und Unterkunft verwenden kannst (nur, wenn sie ausziehen würde, müsste es an sie weitergereicht werden).
Du kannst - da du ihr ja auch keine Unterhaltsleistungen mehr erbringen musst - von ihr Kostgeld verlangen, so lange sie bei dir wohnt......
Wenn die Tochter ihre Schulzeit bereits im Sommer beendet hatte, hat sie nun auch keinen Anspruch mehr auf Unterhalt (dieser galt nur bis max. vier Monate nach Schulende...)., müsste sich ihren Lebensunterhalt bis zur Ausbildung also selbst verdienen.....
Der Höchstsatz beträgt 735 inkl kindergeld . Sie deckt weit als mehr ihren Bedarf selber. Also kein Anspruch mehr. Und die Summe bezieht dich auf eigene wg.
das ist auch nicht so einfach auszurechnen.
aber sie hat mit kindergeld über 950€ zur verfügung. da kann es sein das kein unterhalt mehr gezahlt werden muss.
bei volljährigen kindern ist das schon etwas anders. da wird es mit angerechnet da es einkommen ist.
beim unterhalt der eltern wird es mit eingerechnet
Auch bei Volljährigen ist das nicht etwas anders, es steht weiterhin den Eltern zu. Nur wenn diese keinen Unterhalt leisten und das "Kind" eine eigene Wohnung hat, dann kann es auf Antrag abgezweigt werden.
Die Unterhaltspflicht besteht auch während der ersten Ausbildung. D.h. der Vater ist weiterhin in der Unterhaltspflicht. Allerdings wird das Einkommen der Tochter einberechnet.
Am besten ist der Gang zum Jugendamt um den Unterhalt neu berechnen zu lassen. Dann weiß man genau ob er noch zahlen muß oder nicht.
Soweit ich weiß muss man nur bis das Kind 18 ist Unterhalt zahlen. Danach kann er, muss aber nicht unbedingt. (Mein Kenntnisstand)
Das Kindergeld steht der Mutter und nicht der Tochter zu.