Unterhalt trotz nicht eingetragener Vaterschaft?

9 Antworten

Wenn ihr zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes bereits verheiratet ward, so gilt der Mann als "rechtlicher" Vater des Kindes, selbst wenn er nicht der leibliche wäre - und wäre somit "automatisch" unterhaltspflichtig für das Kind.

Sollte das Kind vor eurer Hochzeit geboren worden sein, so ist der Mann ihm nicht unterhaltspflichtig - du hättest also keine rechtliche Handhabe, von ihm Unterhalt für das Kind einzufordern, solange er die Vaterschaft nicht offiziell anerkannt hat.

Oder wäre es besser wenn er den Ehegattenunterhalt zahlt?

Während des "Trennungsjahres", also bis zur Scheidung, hättest du ggf. Anspruch auf "Trennungsunterhalt" vom Mann, nach der Scheidung müsste er voraussichtlich nichts mehr zahlen.

Denn "nachehelicher Unterhalt" wird nur noch in Ausnahmefällen zugesprochen. In der Regel wird davon ausgegangen, dass nach der Scheidung beide Ehepartner ihren eigenen Lebensunterhalt selbst erwirtschaften.

Ehegattenunterhalt muss dein Noch.-Ehemann gar nicht zahlen, denn dein Kind ist über drei und dir ist eine Vollzeitstelle zuzumuten.

Im Jahr der Trennung muss er dir Trennungsunterhalt zahlen, nach der Scheidung nicht mehr.

Für deine Tochter kannst du nur hoffen, das er freiwillig zahlt, er ist dazu in keiner Weise verpflichtet (wäre deine Tochter in der Ehe geboren, dann wäre er automatisch der rechtliche Vater, aber davon gehe ich mal nicht aus.)

Wenn er nicht zahlt, kannst du beim Amt Unterhaltsvorschuss beantragen (Vater unbekannt) für max. 72 Monate. Oder du gehst in dich und benennst (auch für deine Tochter, die einfach ein Recht auf ihre Wurzeln hat) den richtigen Vater.

DFgen  23.02.2016, 07:53

Wenn er nicht zahlt, kannst du beim Amt Unterhaltsvorschuss beantragen (Vater unbekannt) für max. 72 Monate.

Spätestens dann müsste die Fragestellerin den Kindsvater benennen, also ihrer "Mitwirkungspflicht" bei der Vaterschaftsfeststellung nachkommen, da ansonsten staatliche Unterstützungsleistungen versagt werden können...

passaufdichauf  23.02.2016, 08:33
@DFgen

Das ist richtig, denn nach den Schilderungen der Fragestellerin kennt sie den richtigen Vater durchaus, will ihn nur nicht benennen.

Macht einen Vaterschafttest dann seit ihr sicher. Wenn er freiwillig zahlt hast du Glück , denn müssen muss er garnicht. Er steht ja nicht drin als Vater und sowas ehrlich würde ich nur tun wenn das Kind von ihm ist. Es ist eine hohe verantwortlich und Belastung vom Geldlichen her und zeigt Ehrlichkeit und macht nen Test. Lg

passaufdichauf  22.02.2016, 12:07
Salopp gesagt, stand ich schwanger vor seiner Tür

Was wird wohl bei diesem Vaterschaftstest rauskommen :-) ? Der Fragestellerin bleibt nur die Hoffnung, dass ihr Noch-Ehemann die Vaterschaft einfach anerkennt, obwohl er genau weiß, das er das nicht muss, oder sie sollte mal in sich gehen, und den wahren Vater benennen.

Ihr Ehemann muss nicht zahlen, außer, das Kind wäre schon in der Ehe geboren und er somit per Gesetz der rechtliche Vater.

nicht eingetragen, damit auch kein rechtmässiger Vater. Du hast keinen Anspruch. Im Nachhinein wird das nur ein Vaterschaftsgutachten klären können, oder er erkennt nachträglich die Vaterschaft an und wird eingetragen.

Ich mache mir Gedanken, weil meine Scheidung auf dem Wege ist und ich
eine Tochter (4J.) habe, die allerdings keinen eingetragenen Vater hat.

Zunächstmal ist zu bemerken, das wenn eine verheiratete Frau ein Kind bekommt, der Mann automatisch der rechtliche Vater ist. §1592 Abs 1.

Will der Mann das ändern, muß er die Vaterschaft anfechten. Das gilt auch und insbesondere, wenn die Ehe während der Schwangerschaft geschlossen wurde. Hierfür gibt es eine Frist von 2 Jahren ab Kenntnis der Umstände die gegen eine Vaterschaft sprechen. Anders sieht die Sache freilich aus, wenn das Kind vor der Hochzeit geboren wurde.

nicht der leibliche und ja auch nicht eingetragene Vater ist, zu Unterhalt verpflichtet?

Wenn der Mann nicht der leibliche Vater ist, dann muß es einen anderen leiblichen Vater geben. Sollte tatsächlich keine rechtliche Vaterschaft vorhanden sein, so kann die Vaterschaft gerichtlich festgestellt werden.