Hat meine Tochter Anspruch auf Taschengeld bzw. Unterhalt von ihrem Vater auch in der Ferienzeit?

10 Antworten

Er muss kein Taschengeld geben, der Unterhalt läuft wie gewohnt weiter. Ich denke mal, es sollte nicht zu viel verlangt sein, wenn du deiner Tochter etwas Taschengeld gibst, wenn sie denn mal bei dir ist.

Er kann den vollen Unterhalt verlangen. Die hälftigen Ferien, alle 14 Tage ein Wochenende und ein Tag extra in der Woche sind in die Berechnung der Düsseldorfer Tabelle eingeflossen. Sind die Kinder mehr beim anderen Elternteil, muß trotzdem nicht weniger gezahlt werden. Genau wie nicht mehr gezahlt werden muß, wenn die Kinder weniger beim Umgangselternteil sind.

Taschengeld ist ne freiwillige Leistung, Kinder haben keinen Anspruch darauf.

Der Unterhalt bleibt wie er ist.

da deine tochter eh schon bei dem vater lebt, kannst du ja wohl in den 3 wochen die kosten auf dich nehmen und nicht noch daran denken ob er ihr taschengeld mit geben muss.

Maddy12  18.06.2012, 12:34

mir kommt es so vor, als wenn das erste ist, wenn das kind da ist : Hat papa dir geld mitgegeben. unfaßbar sowas

Unterhalt läuft weiter wie bisher, da alle Fixkosten fürs Kind auch weiterlaufen. Das du eurem Kind Taschengeld gibst und nicht der Vater sollte eigentlich selbstverständlich sein.