Ungewollte Minusstunden?

6 Antworten

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Muss ich mir das wirklich so gefallen lassen ?

Schlicht und einfach: Nein!

Wenn Du einen Vertrag über 37,5 Wochenstunden hast, muss Dich der Arbeitgeber auch für diese Stunden beschäftigen und bezahlen; beschäftigt er dich nicht für diese Zeit - aus welchen Gründen auch immer -, ändert das nichts an seiner Verpflichtung, Dich trotzdem für diese Stunden zu bezahlen.

Geregelt ist das im Bürgerliche Gesetzbuch BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko":

Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. [...] [Das gilt] entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.

Es gehört nämlich, neben der Bezahlung des Entgelts, zu den arbeitsvertraglichen Hauptpflichten des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer für die vereinbarten Arbeitsstunden zu beschäftigen.

Beschäftigt er den Arbeitnehmer nicht ausreichend - gleichgültig, aus welchen Gründen (ob er nicht kann oder nicht will, spielt keine Rolle, und auf ein "Verschulden" seinerseits kommt es nicht an) -, fallen die Konsequenzen aus der Minderbeschäftigung ihm zur Last, denn dann gerät er mit der Annahme der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers in Verzug:

Der Arbeitnehmer ist dann so zu bezahlen, als hätte er die tatsächlich nicht gearbeiteten Stunden geleistet, und muss die Minusstunden auch nicht nacharbeiten oder mit seinen Ansprüchen (Entgelt, Urlaub usw.) verrechnen lassen.

Aber:

Voraussetzung ist (eigentlich) aber auch, dass Du diesen Zustand (dass Du nicht für die vereinbarte Zeit beschäftigt wirst) nicht widerspruchs- oder kommentarlos hinnimmst, sondern Deine Arbeitskraft auch anbietest! Auch das ist gesetzlich festgelegt im BGB § 293 "Annahmeverzug":

Der Gläubiger kommt in Verzug, wenn er die ihm angebotene Leistung nicht annimmt.

in Verbindung mit § 294 "Tatsächliches Angebot":

Die Leistung muss dem Gläubiger so, wie sie zu bewirken ist, tatsächlich angeboten werden.

Du solltest - möglichst - Deinem Arbeitgeber also erklären/erklärt haben, dass Du mit der Nicht-Beschäftigung nicht einverstanden bist.

Unter diesen Voraussetzungen bist also für die 37,5 Wochenstunden zu bezahlen, auch wenn du tatsächlich weniger gearbeitet hast!

So sind die rein rechtlichen Gegebenheiten. Ob Du aber tatsächlich willens oder in der Lage bist, Dich mit Deinem Arbeitgeber diesbezüglich - eventuell auch streitig - auseinanderzusetzen, kann ich nicht beurteilen, da ich die Situation, die Stimmung im Betrieb und das Klima, das Verhältnis zum Arbeitgeber nicht kenne - und "recht haben" und "Recht bekommen" sind leider viel zu oft zwei sehr verschiedene Dinge ...

Im Übrigen kannst Du die Bezahlung der Annahmeverzugsstunden auch noch nachträglich - nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses - verlangen.

Dafür musst Du aber prüfen, ob vertraglich Ausschlussfristen für Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis vereinbart worden sind (arbeitsvertraglich mindestens 3 Monate, tarifvertraglich mindestens 1 Monat, meist 6 Monate), da diese Ansprüche nach Verstreichen solcher Fristen verfallen sind.

Ohne Ausschlussfristen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 195 "Regelmäßige Verjährungsfrist"; Forderungen aus 2017 z.B. können dann noch bis zum 31.12.2020 geltend gemacht werden.

Nachtrag:

Die letztgenannte Voraussetzung für den Annahmeverzug - dem Arbeitgeber erklärt zu haben, dass man arbeiten will/mit der Minderbeschäftigung nicht einverstanden ist - musst Du dem Arbeitgeber ja nicht "auf die Nase binden", es reicht erst einmal der Verweis auf die erstgenannte Bestimmung zum Annahmeverzug BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko".

Marmeladex 
Fragesteller
 18.02.2018, 18:08

Das ich die Zeit arbeiten kann und arbeiten möchte und das ich mit den Minusstunden nicht einverstanden bin. Dies interessiert dort niemanden. Man bekommt zu hören das es so richtig ist, ich die Zeit im Sommer abarbeiten kann und mir die Stunden vom Gehalt abgezogen werden wenn ich gekündigt werde oder ich selbst kündige.

Allexandra0809  18.02.2018, 20:14
@Marmeladex

Dann red mit den Kollegen und geht gemeinsam zum Anwalt. Ihr müsst Euch wehren, sonst lässt es der Arbeitgeber grad so, wie es jetzt ist und freut sich darüber.

Familiengerd  18.02.2018, 21:24
@Marmeladex

Du fragst, ob Du Dir das gefallen lassen musst.

Dir werden Antworten gegeben, wie die Rechtslage ist, was Du gegebenenfalls tun kannst.

Wenn ich Deinen Kommentar jetzt lese, dann frage ich mich, warum Du Deine Frage überhaupt gestellt hast.

Wenn Du arbeiten möchtest, der AG Dir aber zu wenig Arbeit gibt, befindet er sich nach § 615 BGB in Annahmeverzug.

Hier dürfen keine Minusstunden entstehen, es muss nicht nachgearbeitet werden. Der AG hat Dich so zu bezahlen, als hättest Du die im Arbeitsvertrag vereinbarten Stunden gearbeitet. Wenn zu wenig Arbeit da ist, ist das das Betriebsrisiko des AG und nicht des AN.

Ich nehme an, Du hast einen Nachweis über die Einteilung Deiner Arbeitsstunden. Da kann Dir bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nichts aufgrund von Minusstunden abgezogen werden, wenn nachweislich der AG diese verschuldet hat.

Sollte der AG das versuchen, teilst Du ihm sofort mit, dass Du damit nicht einverstanden bist und Dich wehren wirst.

Tut er es trotzdem, mahnst Du ihn schriftlich ab, setzt eine Zahlungsfrist und schreibst dazu dass Du, sollte zum vereinbarten Termin kein Zahlungseingang zu verzeichnen sein, Klage beim Arbeitsgericht einreichst.

Mit einer Rechtsschutzversicherung oder als Gewerkschaftsmitglied macht das ein Anwalt. Du kannst allerdings auch selbst zur Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts gehen. Bei der Klageformulierung hilft man Dir und das ist kostenlos.

Marmeladex 
Fragesteller
 18.02.2018, 14:06

Gilt dies auch für ein Zeitkonto ?

Hexle2  18.02.2018, 14:37
@Marmeladex

Wenn man unverschuldet Minusstunden hat, ist das Annahmeverzug. Ob es ein Zeitkonto gibt oder nicht, spielt keine Rolle.

Ein Zeitkonto ist kein "Freibrief" für den AG um das Betriebsrisiko abzuwälzen. Der AN muss nur nachweisen können (z.B. mit einem Schicht-/Einsatzplan), dass er nicht an den Minusstunden "schuld" ist.

Marmeladex 
Fragesteller
 18.02.2018, 16:04
@Hexle2

Alles klar, Danke. Ich habe mir seit September 2017 alles ausgedruckt. Wie ich gearbeitet habe und wann das los ging mit den Minusstunden. Das habe ich alles von dem Zeitkonto ausdrucken können. Ist das Nachweis genug ?

Hexle2  18.02.2018, 16:08
@Marmeladex

Es ist schon mal gut, dass Du das vorliegen hast. Noch besser wäre, wenn Du z.B. Arbeitspläne fotografiert hättest oder es andere Nachweise gibt, dass der AG zu wenig Stunden angeordnet hat (vielleicht hat ja auch ein Arbeitskollege so etwas).

Marmeladex 
Fragesteller
 18.02.2018, 16:27
@Hexle2

Die Dienstpläne habe ich auch noch vorliegen. Gibt es sonst noch etwas ?

Hexle2  18.02.2018, 16:47
@Marmeladex

Dann kannst Du doch nachweisen, dass der AG schuld an den Minusstunden ist. Da ist der Annahmeverzug nach § 615 BGB nachweisbar

Marmeladex 
Fragesteller
 18.02.2018, 16:52
@Hexle2

Super danke :)

Wirst du stundenweise entlohnt oder hast du einen Fixlohn mit fixen stunden?

Wenn dein Arbeitsvertrag sagt das du einen Monatslohn von X bekommst und eine Arbeitszeit von 37,5 h/W hast dann handelt es sich beim Verhalten deines Vorgesetzen um Annahmeverzug.

https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Annahmeverzug.html#tocitem1

Er muss dich nicht die vollen 37,5 Stunden einteilen, muss dir aber den vollen Lohn zahlen und darf dir keine Minusstunden aufschreiben.

Marmeladex 
Fragesteller
 18.02.2018, 13:49

Jeden Monat bekomme ich meinen Lohn. Die Minusstunden häufen sich trotzdem immer mehr.

dieLuka  18.02.2018, 13:52
@Marmeladex

Das mach noch weniger sinn.

Wenn er dir den Lohn schon gegen die nicht von dir verursachten Minusstunden gegenrechnet darf er die erst recht nicht weiter führen. Mal ganz davon abgesehen das die von vorne herrein nicht rechtens sind.

Wenn das wie du sagst bei euch allen der Fall ist solltet ihr gemeinsam mal zur Gewerkschaft damit (sofern ihr eine habt), alternativ währe hier der Gang zum Anwalt angebracht.

Marmeladex 
Fragesteller
 18.02.2018, 17:43
@dieLuka

Ich habe davon kaum Ahnung aber unserer Bezirksleitung hält uns / mich so hin. Heißt ich bekomme ganz normal den Lohn, werde nicht eingeplant und die Minusstunden werden so weiter aufgebaut bis ich das alles im Sommer abarbeiten darf. Und da ich so langsam nicht mehr kann, Wechsel ich zum Glück den Job möchte aber auch nach der Kündigungsfrist mit meinem normalen Gehalt raus gehen und nicht mit 20 € ! :-(

Warum kommt es zu den Minusstunden? Das geht nicht nicht draus hervor?

Marmeladex 
Fragesteller
 18.02.2018, 13:53

Weil momentan nichts los ist und wir die Zeit im Sommer und auch an den Sonntagen abarbeiten sollen. Aber wenn ich jetzt bald wechseln möchte wird mir ja alles abgezogen.

Du bietest Deine Arbeitskraft an und somit befindet sich der Arbeitgeber, wenn er diese nicht annimmt - Dich im Dienstplan nicht berücksichtigt - im Verzug und muss diese Stunden trotzdem bezahlen.

Kleines Beispiel - Wasserrohrbruch in einem "Laden" - alle können nicht arbeiten - unternehmerisches Risiko und der Arbeitgeber ist seinen Angestellten gegenüber zur Lohnfortzahlung verpflichtet.