Unfallversicherung / Einspruch ärztliches Gutachten

5 Antworten

Selbstverständlich kann man da Einspruch erheben. Es ist aber wichtig zu wissen, ob der Unfall verrentet oder mit einer Einmalzahlung abgegolten wurde. Ist hier eine öffentlich rechtliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) oder eine private involviert. Ist hier die Rede von einer Unfallversicherung oder der Haftpflichtversicherung des Arztes der die fehlerhafte OP durchgeführt hat? Zunächst einmal müsste ein Bescheid des Versicherers ergangen sein. Gegen diesen Bescheid solltet ihr förmlich Widerspruch einlegen. Da das aber recht kompliziert werden kann, sollte der Weg zu einem Anwalt der erste sein, den man macht. Ein guter Fachanwalt kan hier helfen einige tausend €uros zu bekommen. Kein Anwalt kann bedeuten, dass man diese verliert.

claudidredie 
Fragesteller
 22.10.2012, 15:41

Danke für die Antwort!! Die Versicherung ist unsere private Unfallversicherung, die bereits vor ein paar Jahren eine hohe Summe bezahlt hat. Die verfuschte Operation ist damals vor Gericht gegangen, wo wir zwar Recht bekommen haben, aber mit einem extrem geringen Schmerzensgeld abgespreist worden sind. Allerdings wurde das Urteil gesprochen, dass das Krankenhaus für weitere Schäden aufkommen muss. Da von der Versicherung nun sowieso ein weiteres Gutachten angeboten wurde, möchten wir diese nehmen, um noch einmal das Krankenhaus vor Gericht zu bekommen. .... Oh je, ich denke, wir werden doch den Anwalt fragen.... Aber eine Erfahrung haben wir schon gemacht: Gegen Ärzte und Krankenhäuser hat man so gut wie keine Chance. Selbst, wenn man verschiedenen Gutachten hat, die den Fehler beweisen, kommt immer noch ein Gutachter ins Spiel, der vom Gericht bestellt wird.... Trotzdem Danke!!

DabbelJuh  22.10.2012, 16:15
@claudidredie

Auch da kann man Einfluss nehmen und dem Gericht einen Gutachter vorschlagen. Wie bei jeder Arztsuche sollte auch die Suche nach dem gutachterlich Tätigen Arzt sehr sorgfälftig sein. Auf keinen Fall sollte der von der Versicherung vorgeschlagene Arzt ungesehen / ungeprüft akzeptiert werden. Gut und vor allem sehr wichtig ist die Verschlimmerung vom behndelnden Arzt dokumentiert zu haben. Wann wurden welche Heilmittel in welchem Zusammenhang eingenommen. Obwohl es sich auf Anhieb nicht erschließt kann es auch wichtig sein, andere Krankheitsverläufe - oder eben genau keine, weil es sonst keine gab - dokumentiert zu haben. Man hat Chancen auch gegen Ärzte und auch gegen Krankenhäuser. Was man braucht ist ein Arzt mit Sachverstand. Nur wäre in eurem Fall ein Anwalt von Nöten der sich mit Kunstfehlerprozessen und mit Versicherungsrecht bestens auskennt. Viel Erfolg!!!

du kannst selbstverständlich -wiederspruch- gegen das gutachten einspruch einlegen, da es zum alten verfahren zählt, das machen die vers. immer so

Sicher könnt ihr ein Gegengutachten auf eigene Kosten erstellen lassen. Es wird aber sicher schwierig, die Verschlechterung des Gesundheitszustandes als unmittelbare Unfallfolge zu beweisen. Ob Unfall oder nicht - der Mensch altert nun einmal. Ob die Verschlechterung des Zustandes als Unfallfolge oder als Folge der normalen Alterung definiert wird - das wird die große Streitfrage, denn die Versicherung ist nur bei Unfallfolgen in der Pflicht. Ich kenne keine Versicherung, die gern zahlt. Daher musst Du damit rechnen, dass die Versicherung streiten wird, um sich aus der Pflicht zu stehlen. Lass Dich am Besten von einem Fachanwalt für Medizinrecht beraten.

Hallo, es ist absolut rechtens innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall eine Nachuntersuchung durchführen zu lassen. Dies kann auf Veranlassung des VR als auch der verletzten Person (Deinem Mann) erfolgen.

Wenn der VR dies veranlasst hat und dabei zu der Erkenntnis kommt, dass es keine Verschlechterung ergeben hat, so hilft in diesem Fall nur noch die Beschaffung eines eigenen Gutachtens (Gegengutachten), wobei aber darauf geachtet werden muss, dass es kein "Gefälligkeitsgutachten" wird, sondern medizinisch fundiert ist.

In Eurem speziellen Fall hilft jetzt nur noch wirklich sachkundiger Rechtsrat. Ihr müsst nun dvon ausgehen, dass der VR unter Berücksichtigung der bisher geleisteten hohen Zahlung keine weiteren Zahllungen in beträchtlicher Höhe freiwillig wird leisten wollen, eine Klage ist also unausweislich. Dazu bedarf es eines gutes Fachanwaltes.für Versicherungsrecht.

Eine RAin findest Du hier, die sich u.a. auf das Thema UV spezialisiert hat und, und das ist der große Vorteil von ihr, sie hat mal in einer großen Versicherung gearbeitet. Sie kennt also auch deren Einstellungen und Tricks. Sie ist bundesweit tätig.

http://www.ra-hueller.de/

Einen speziellen Einspruch oder Widerspruch braucht ihr nicht zu stellen, dass macht Frau Hüller dann schon. Sie hat im Hintergrund sich eben auch ein eigenes Netzwerk von Gutachtern aufgebaut, ist also wirklich empfehlenswert. Ich wünsche Euch viel Erfolg. Redet einfach mal mit ihr.

Klar, ein wohlmögliches Gegengutachten müsst Ihr selbst zahlen.. Wenn Ihr Recht bekommt, könnt Ihr die Kosten dafür aber geltend machen...