Umschlag auf Mieter?
Sind folgende Umschläge auf den Mieter rechtens?
Legionellenuntersuchung Trinkwasser
Niederschlagswasser
Niederschlagswasser Garage (obwohl keine Garage zur Wohnung gehört)
Pflege/Reinigung Garagenhof
Brandversicherung Garagen
Dachrinnenreinigung
Brand- Sturm- Haftpflichtversicherung
Wartung Hebe- Dosieranlage (darunter kann ich mir nichts vorstellen, es gibt keine Aufzüge)
Vielen Dank
5 Antworten
Wartung Hebe- Dosieranlage (darunter kann ich mir nichts vorstellen, es gibt keine Aufzüge)
es geht um Fäkalienabwasser - laufen alle Abwässer darüber? ist es umlagefähig
was steht im Mietvertrag? wer nutzt die Garagen, die gehören zum Grundstück
Brand- Sturm- Haftpflichtversicherung
Niederschlagswasser
Pflege/Reinigung Garagenhof sofern das in den Hausmeistertätigkeiten mit drinn ist
das ist Umlagefähig
ohne Mietvertrag, Hausordnung; Nebenabrechnung kann definitiv keine Aussage getroffen werden.
man verweise auf die umlagefähigen Kosten - siehe Link von johnnymcmuff
Reparaturkosten sind Vermietersache, also nicht umlagefähig.
Legionellenuntersuchung Trinkwasse ja
Niederschlagswasser ? Wo wie was?
Niederschlagswasser Garage (obwohl keine Garage zur Wohnung gehört)? Warum
Pflege/Reinigung Garagenhof (der ganzen Anlage) ja
Brandversicherung Garagen (der ganzen Anlage ja)
Dachrinnenreinigung ja
Brand- Sturm- Haftpflichtversicherung nein
Wartung Hebe- Dosieranlage (darunter kann ich mir nichts vorstellen, es gibt keine Aufzüge) nachfragen
Brand- Sturm- Haftpflichtversicherung nein
Doch!
Brand- Sturm- Haftpflichtversicherung nein
Sach- und Haftpflichtversicherungen des Gebäudes sind umlagefähig!
Dachrinnenreinigung ja
Nur wenn ausdrücklich unter sonstige Betriebskosten vereinbart ...
... richtig, so mein erstes Urteil in Deutschland!
Legionellenuntersuchung Trinkwasser
Im Rahmen einer Wartung der Trinkwasseranlage ja, ansonsten nein.
Niederschlagswasser
Ja.
Niederschlagswasser Garage (obwohl keine Garage zur Wohnung gehört)
Nein
Pflege/Reinigung Garagenhof
Ja, wenn der Hof zur Mietsache gehört oder gemeinschaftlich genutzt werden kann (dann anteilig). Das setzt aber auch voraus, dass eine Firma mit der Reinigung/Pflege beauftragt wurde.
Brandversicherung Garagen
Analog oben zur Garagenthematik. Wenn nicht Teil der Mietsache, dann nicht umlagefähig.
Dachrinnenreinigung
Ja.
Brand- Sturm- Haftpflichtversicherung
Ja.
Wartung Hebe- Dosieranlage (darunter kann ich mir nichts vorstellen, es gibt keine Aufzüge)
Kann.
Dachrinnenreinigung
Nur wenn explizit unter "Sonstige Betriebskosten" vereinbart (Nummer 17 der Tabelle).
Steht wo nachzulesen?
Meiner Kenntnis nach reicht es laut BGH-Urteil aus auf den Verweis auf BetrKv2 oder das Nebenkostenvorauszahlungen zu leisten sind.
Einzelne Posten müssen nicht aufgeführt werden.
Für sonstige BK ist aber die Nennung zwingend. Dachrinnenreinigung fällt nicht unter die Nummern 1 bis 16, sondern 17 (Sonstige BK).
Hier eine Liste was umlagefähig ist:
.... nö, es sei denn, es wurde von Dir so vereinbart.
Die Garagen werden von den Parteien im Haus genutzt es gibt aber nicht für jede Partei eine Garage, deshalb hatte ich keine.
Abwasser wird nochmal gesondert abgerechnet.
Hausmeistertätigkeiten und Reparaturen werden ebenfalls nochmal gesondert gelistet