Umsatzsteuervoranmeldung trotz Gewerbeabmeldung?

3 Antworten

Ja du bist verpflichtet ich würde es aber schleunigst tun bevor du eine Strafe bekommst denn da sind die ganz schnell so war es auf jeden Fall bei uns und dann solltest du dem Finanzamt mitteilen am besten schriftlich das du dein Gewerbe abgemeldet hast zum 30 April 2013 mach es am besten noch diese Woche.

Gewerbe zum 30.April 2013 abgemeldet.

Das Finanzamt weiß das?

Und was den Rest betrifft: Du hast doch zumindest im April noch ein Gewerbe gehabt und diese Daten braucht das Finanzamt. Und nächstes Jahr brauchen sie dann deinen Jahresabschluss von 2013.

Gruß Nino

Das 2. Quartal geht von April bis Juni. Im April war das Gewerbe noch angemeldet als will das Finanzamt eine Voranmeldung.