Umkehren im absoluten Halteverbot?

4 Antworten

Keine "gewollte Unterbrechung" sondern ein Fahrmanöver -> also zulässig.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Eine Definition des Begriffs „ Halten“ ist in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu finden, wo es in Bezug auf § 12 Abs. 1 StVO heißt: „ Halten ist eine gewollte Fahrtunterbrechung, die nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung veranlaßt ist.“

Das bedeutet, du darfst anhalten, um den Gang zu wechseln. Halten darfst du aber nicht weil du kurz aufs Handy gucken willst. Wenn du auf die Fläche mit Halteverbot fährst und plötzlich ein Auto kommt, sodass du halten musst, ist das alles legitim.

Was ist das für eine blöde Frage? Warst wohl noch nie in einer Sackgasse mit einer Umkehrzone an derem Ende? In der Zone ist absolutes Halteverbot.

da wird keiner was gegen haben. ist doch kein Halten im klassischen Sinne