Strafzettel wegen parken im absoluten Halteverbot bekommen aber weiß nicht wieso?
Ich habe hier geparkt wo jeder andere auch geparkt hat am Straßenrand, was ist da bitte absolutes Halteverbot? Schild war auch keins da. Die Ausfahrt rechts war weit genug weg selbst vor mir stand noch jemand...
6 Antworten
Könnte es auch sein, dass es ein temporäres Halteverbot gegeben hat? Ein Luftbild wird dir als Beweis nicht viel bringen.
Schau dir das noch mal genau an, ob da wieder Autos parken wie auf dem Foto, ob die ein Knöllchen haben. Auch steht auf deinem Strafzettel genau der Grund drauf. Und wenn du immer noch meinst das Knöllchen zu Unrecht bekommen zu haben dann ab zum Ordnungsamt und Beschwerde einreichen. Auf dem Foto ist kein Grund für ein Halteverbot zu erkennen.
LG und schöne Weihn8 Opa
Diese Frage des Parkens oder Haltens im absoluten Halteverbot ist
eindeutig geregelt und dazu paar Hinweise.
Sie parken im absoluten Halteverbot (Zeichen 283)
§41 Abs.1 i.V,.m Anlage 2,§ 49 STV0,§ 24 STVG und 52 BKat.(Bußgeldkatalog
15 Euro, mit Behinderung 25 Euro und und länger als eine Stunde mit Behinderung
Anderer, 35.-Euro
Es kann sogar eine Geldbusse bei normalen Anhalten(wie z.B. aus und einsteigen,im absoluten Halteverbot (ausser verkehrsbedingten Halten(Stau oder
anderes
mit 10.-Euro geahntet werden.Tatbestandsnummer: 141310 im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog vom 01.11.2017
(Strassenverkehrsordnungswidrigkeiten.)
Es gibt keine Punkte
freundlichst
Siegfried Tietz
Nenn mal die Straße und die Postleitzahl!
Was soll denn der kindische Quatsch, das zu übermalen?
Denkst u, damit bekommt jemand deine Telefonnummer, Autonummer, Adresse heraus?
Also was soll das? - So kann man da gar nichts dazu sagen, nur raten!
Evtl- war zu der Zeit ein mobiles Halteverbot eingerichtet..
http://www.meinestadt.de/bad-homburg/immobilien/umzug/umzug-halteverbot
Ansonsten Einspruch einlegen, dann müssen die das näher erläutern..
Ich dachte, das hier wäre genau das Forum, wo nur geraten wird. SCNR :-)
Doch nicht nur dort, wo ein Schild ein Halteverbot ausweist, ist das Halten verboten.
Halten
Eine gewollte Fahrtunterbrechung wird als Halten bezeichnet. Dabei ist zu beachten, dass die Fahrtunterbrechung nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung veranlasst wurde.
Es muss da kein Schild stehen wo es ersichtlich ist .
An den folgenden Stellen dürfen Autofahrer grundsätzlich nicht halten:
- an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen
- in scharfen Kurven
- auf Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen
- im Bereich von Fußgängerüberwegen und Bahnübergängen
- vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten
- oder an sonstigen Orte, an denen ein Halteverbot durch ein Verkehrszeichen kenntlich gemacht ist
Schaberweg 61348