Strafzettel wegen parken im absoluten Halteverbot bekommen aber weiß nicht wieso?

6 Antworten

Könnte es auch sein, dass es ein temporäres Halteverbot gegeben hat? Ein Luftbild wird dir als Beweis nicht viel bringen.

Schau dir das noch mal genau an, ob da wieder Autos parken wie auf dem Foto, ob die ein Knöllchen haben. Auch steht auf deinem Strafzettel genau der Grund drauf. Und wenn du immer noch meinst das Knöllchen zu Unrecht bekommen zu haben dann ab zum Ordnungsamt und Beschwerde einreichen. Auf dem Foto ist kein Grund für ein Halteverbot zu erkennen.

LG und schöne Weihn8 Opa

Diese Frage des Parkens oder Haltens im absoluten Halteverbot ist

eindeutig geregelt und dazu paar Hinweise.

Sie parken im absoluten Halteverbot (Zeichen 283)

§41 Abs.1 i.V,.m Anlage 2,§ 49 STV0,§ 24 STVG und 52 BKat.(Bußgeldkatalog

15 Euro, mit Behinderung 25 Euro und und länger als eine Stunde mit Behinderung

Anderer, 35.-Euro

Es kann sogar eine Geldbusse bei normalen Anhalten(wie z.B. aus und einsteigen,im absoluten Halteverbot (ausser verkehrsbedingten Halten(Stau oder

anderes

mit 10.-Euro geahntet werden.Tatbestandsnummer: 141310 im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog vom 01.11.2017

(Strassenverkehrsordnungswidrigkeiten.)

Es gibt keine Punkte

freundlichst

Siegfried Tietz

Nenn mal die Straße und die Postleitzahl!

Was soll denn der kindische Quatsch, das zu übermalen?

Denkst u, damit bekommt jemand deine Telefonnummer, Autonummer, Adresse heraus?

Also was soll das? - So kann man da gar nichts dazu sagen, nur raten!

Olfaktorius  27.06.2018, 22:53

Ich dachte, das hier wäre genau das Forum, wo nur geraten wird. SCNR :-)

Doch nicht nur dort, wo ein Schild ein Halteverbot ausweist, ist das Halten verboten.

Halten

Eine gewollte Fahrtunterbrechung wird als Halten bezeichnet. Dabei ist zu beachten, dass die Fahrtunterbrechung nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung veranlasst wurde.

Es muss da kein Schild stehen wo es ersichtlich ist .

An den folgenden Stellen dürfen Autofahrer grundsätzlich nicht halten:

  • an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen
  • in scharfen Kurven
  • auf Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen
  • im Bereich von Fußgängerüberwegen und Bahnübergängen
  • vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten
  • oder an sonstigen Orte, an denen ein Halteverbot durch ein Verkehrszeichen kenntlich gemacht ist