Nachbar verfügt absolutes Halteverbot und steht selbst dort?

12 Antworten

1. Möglichkeit: es wurde ein temporäres Haltverbot auf Antrag erlassen, z.B. wegen Bauarbeiten oder wegen Umzug. Dann muss aber unter dem Halteschild eine Zeitangabe stehen, für wann dieses Verbot gilt. Es werden auch nur transportable Schilder aufgestellt. In dem Fall darf der Antragsteller selber im halteverbot zum beantragten Zweck halten.

2. Möglichkeit: es wurde vom Ordnungsamt/Straßenverkehrsbehörde ein allgemeingültiges Halteverbot erlassen. Dann werden die Schilder eingegraben und haben darunter keinen Zusatz. In diesem Fall haben sich grundsätzlich alle an das Halteverbot zu halten. Ausnahmen davon müssten ebenfalls in einem Zusatzschild genannt werden, z.B. "außer Fa. Müller".

Gibt es keinen Zusatz bei einem Dauerhalteverbot, kannst du auch alle Fahrzeuge des Bauunternehmers anzeigen. Ich würde mir zunächst  den Spass erlauben und einen gleichlautenden Zettel hinter seinen Scheibenwischer klemmen mit der Androhung, beim nächsten Verstoß eine Anzeige zu erstatten.

Bauunternehmen können beantragen, dass für eine gewisse Zeit, also für die Zeit der Bauarbeiten, ein Halteverbot verfügt wird. Vielleicht finden tatsächlich noch diese Bauarbeiten statt. Aber irgendwann müssen sie zu Ende sein.

Gehe doch mal zur Gemeinde oder Stadt und lass Dir erklären, was es mit dem Halteverbot genau auf sich hat. Du hast ein Recht darauf und vielleicht stellt sich dann auch heraus, was genau dahinter steckt und ob die Baufirma hier parken darf, weil genau deswegen das Halteverbot erlassen wurde.

"Theoretisch / praktisch" kannst Du alle Falschparker auf dieser Fläche anzeigen. Ansonsten erkundige Dich beim Ordnungsamt, wie es zur Einrichtung dieser Parkverbotszone kam.

Wenn es ein amtliches Halteverbot ist (mit offiziellem Schild usw.), dann gilt das für alle. Ansonsten müssten Ausnahmen mit einem Zusatzschild geregelt sein (zeitliche Einschränkungen etc.). Ansonsten kann an den freien Straßenabschnitten jeder parken, der möchte -- ob nun Firma oder nicht. Wer im absoluten Halteverbot parkt, riskiert eine Strafe.

Es gibt die Möglichkeit, wegen Umzug oder Umbaumaßnahmen Parkplätze für Baufahrzeuge o.ä. sperren zu lassen. Das ganze für die Dauer des Umbaus/Renovierung etc. 

Für mich hört es sich so an, als ob das hier der Fall sein könnte. Dann darfst du auch dort nicht parken, die Baufahrzeuge schon.