Umgangsrecht bei nicht eingetragener Vaterschaft

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Er hat dass Recht, den Umgang einzuklagen. Das aber dauert und kostet sehr viel Nerven und Zeit. Lass ihn mal den Weg gehen.... Dann kommt nämlich erstmal die Vaterschaftsanerkennung und somit die Unterhaltspflicht. Der will doch eh nicht für das Kind zahlen und aufkommen, denke ich. Also lass ihn das mal alles in die Wege leiten und Du wirst sehen: Er lässt es wieder sein! Der hat warscheinlich gerade nen melankolischen und denkt er müsse irgendwas wieder gerade biegen und Du würdest schon wieder auf ihn reinfallen.... Ignoriere seine SMS und lass Dich ganz geschmeidig am A.... l....

Für das Kind ist es völlig unzumutbar das soziale Umfeld plötzlich zu wandeln und ihr einen völlig neuen "Vater" zu präsentieren. Aber: Wenn er die Klagen durchziehen sollte und dann auch noch ein Umgansrecht zugesprochen bekommen sollte (was nicht ausgeschlossen ist) hat er das Recht, das Kind zu sehen. Wie gesagt: Er muss diese Schritte erstmal gehen und ich bin mir ziemlich sicher, das ihm schnell der Atem ausgeht... Lass ihn links liegen und nach der Hochzeit kannst Du dann Deine Kleine von Deinem Mann Adoptieren lassen (vorher auch schon!) denn der offizielle Vater ist ja wie Du geschrieben hast "unbekannt". D.h. es muss lediglich Du und das Kind selbst einwilligen für eine Adoption. Dann habt ihr endgültig Ruhe vor Deinem Ex und er hat null Ansprüche mehr auf das Kind.... Viele Grüsse, Provinzprinz

Wenn er dir "droht", dann eiskalt lächelnd zurückschiessen, ob er denn dann auch den rückständigen Unterhalt zahlen würde. (Offiziell hat er eh keine rechte!) Das kind ist 5 1/2, der durchschnittliche Mindestunterhalt von ca 250€/mtl für etwa 65 Monte summiert sich auf 16250€! Das dürfte ihn abschrecken. Zudem ist er nicht als Kindsvater eingetragen udn wird sich mit dem Einklagen deswegen sehr schwer tun. (Nicht sagen... bring ihn nicht auf Ideen!) Was dein Verlobter ganz dringend machen sollte, ist wegen Eheschließung die Adoption des "vaterlosen" Kindes in die Wege zu leiten. Da kein kindsvater eingetragen ist, sollte das problemlos gehen. Und dann...kann der Ex dich mal kreuzweise... (auch hier nix vorher erzählen...) Frag dringend einen Anwalt wegen der Einbenennung und möglichen Adoption der Tochter durch den Verlobten anlässlich der anstehenden Heirat. Offiziell "weisst du nicht", wer der Kindsvater ist, deswegen ist auch keiner eingetragen.

jumba  11.03.2010, 17:52

für die vergangenheit ist er nicht unterhaltspflichtig da er nicht in verzug gesetzt wurde, seitens der km. somit ist der unterhalt verloren. zudem hat er keine unterhaltspflicht aufgrund der nichteingetragenen vaterschaft. allerdings hätte die mutter die pflicht seit fünf jahren ihm beim jugendamt als vater zu u. auf eintragung zu bestehen. denn das kind hat ein recht seine abstammung zu kennen. das hat die mutter missachtet.

Hallo nochmal, mir ist noch was so einiges über Nacht eingefallen. Wie kann es denn sein, dass ein sog. "Vater/ Erzeuger, ist mir lieber" sich 5 Jahre nicht zu melden braucht, ich keinerlei Anspruch auf Unterhalt erhebe, ihn nicht eintragen lasse, weil er dass Kind nciht will und er trotz alldem einfach ankommen kann und das Kind mit Hilfe vom Anwalt sehen will? Ganz ehrlich Leute, das ist ne absolute Dreckigkeit, warum gibt es sowas in unserem Rechtsstaat? er hat doch 5 Jahre gezeigt, dass er nciht verantwortungsbewusst handelt, weil er nie mal nur den Versuch gemacht hat die Kleine zu sehen. Jeder aus meinem Bekanntenkreis stimmt mir da zu. Verjährt denn son Umgangsanspruch nie? Ich finde es unverschämt, dass der sich Jahre lang nciht kümmern brauchte und wenn er Lust dazu hat, geht das einfach? da hauts mich echt um und ich könnte ausflippen.

jumba  14.03.2010, 09:56

hi gebärmaschine. du hast keinen anspruch auf unterhalt an jemanden der nicht als vater eingetragen ist. das eine musst du mal langsam trennen können. du hast dich arg rechtswidrig verhalten deinem kind u. dem vater ggü in den letzten jahren. du hast personenstandsfälschung begangen in dem du arglistig die daten des vaters verschwiegen hast. - das kind hat recht auf abstammung, das kind hat recht auf umgang, das kind hat recht auf unterhalt. all das hast du deiner tochter arglistig verwehrt. du hast ihr nicht die möglichkeit gg. sich eine eigene meinung zu bilden. wie hast du den umgang gefördert, wann hast du dich bei ihm gemeldet. wo sind die klagen auf vaterschaftsanerkennung oder unterhalt? in der hinsicht hast du als mutter vollkommen versagt.

das recht auf umgang verjährt nicht. dein kind ist kein garantiefall. egal wie ärgerlich das für dich ist, aber dein versagen in der geschichte musst du vielleicht auch sehen. du hast dafür gesorgt das dem kind sehr viel geldansprüche verlorgen gegangen sind. das solltest du langsam in die reihe bekommen. dein partner ist immer noch kein vater des kindes, auch wenn er die soziale rolle übernommen hat. was wenn der dich verlässt oder du ihn, dann hat dein kind wieder keinen unterhalt. ich denke du solltest klar schiff machen u. die dinge deiner tochter ENDLICH regeln. lass den vater als solcher in die urkunden eintragen, regelt gem. düsseldorfer tabelle endlich den unterhalt u. schleicht den umgang erstmal ganz langsam ein. hilfe bekommst du bei profamilia, familienhilfen der caritas oder diakonie oder beim jugendamt in der familiengerichtshilfe. dort kann man dir u. dem vater via mediation einfach helfen. dein ärger auf der einen seite ist verständlich, aber du weißt ganz tief in dir das es falsch ist wie du die letzten jahre gehandelt hast. drum mach dein passives handeln endlich in die hand u. werde aktiv indem du es richtig machst.

@jumba dieses Gebärmaschine lassen wir mal ganz außen vor! Danke! es ist eine Frechheit mcih als Versager darzustellen. Der Versager ist wohl der Erzeuger nciht ich. Ich habe nciht geklagt um mein Kind zu schützen vor einem derart gewaltätigen Menschen. Und von ihm ist auch nie was gekommen, aber was kann man von einem Geschöpf erwarten, der sein 3 Tage altes Kind ohnmächtig schüttelt und das daher eine Behinderung davon getragen hat. Und ich habe mich menschlich falsch verhalten. Wir sind seit dieser Zeit getrennt und meine Tochter kennt ihn nciht. und was soll ich ihr sagen? Der Typ, der da vor dir steht und meint er sei dein Vater, hat sich zu dem gemacht was du bist?hmmm lächerlich meinst du nicht auch? Ich will nichts vom dem und habe keinen Unterhalt von so jemandem nötig. Ich habe 5 Jahre ohne Probleme meine Tochter und mich versorgt, weil ich jeden morgen bis nachmittags arbeiten gehen, also bitte erzähl mir ncihts von unterhaltsansprüchen. Will ich überhaupt nicht. Ich wollte hier nur erfahren ob so ein "Mensch" ein Recht hat, auf eine Vaterschaft zu pochen. Er würde eh niemals ein Umgangsrecht erwirken können, weil jeder Richter zum Kindswohl entscheidet und nicht nach so ner larifari Vaterschaft. Sollten dieses Thema hier beenden... ich habe mein Kind geschützt und ihm nicht den Vater verwehrt.

man kann sie vorher schon adoptieren lassen? ohne verheiratet zu sein? ich denke das wäre wohl die beste lösung, weil wir eh nächstes jahr heiraten wollen und die beiden sich als Vater und Tochter sehen. Ich habe es eben, nachdem er bei mir im Büro angerufen hat mit Nettigkeit und Höflichkeit versucht und an seine Menschlichkeit appeliert. Leider ohne Erfolg. Streit will ich nicht, dafür ist er mir zu egal. Ich habe nur Angst dass er meiner Tochter alles kaputt macht mit diesen plötzlichen Aktionen.

jumba  14.03.2010, 09:49

ganz langsam. erstmal musst du dir den schuh anziehen das die situation überhaupt so ist wie sie ist. er ist der leibliche vater deines kindes u. sie wird das ja wohl wissen das dein partner nicht ihr vater ist. eine adoption ohne heirat ist nicht möglich. menschlich handelst du seit fast sechs jahren nicht.