Umbuchung von Verwahrung auf Umsatzsteuer?

2 Antworten

Wenn das auf Verwahrung beim Finanzamt gebucht war hattest du es ja schon bezahlt.

Nochmals als Ausgabe geht natürlich nicht.

Grafenhausen 
Fragesteller
 28.12.2018, 17:11

Danke für die schnelle Antwort, bin leider fast Neuling und will meiner Schwester ein bisschen helfen, wobei ob ich das kann, ich weiß nicht. Nochmals zum Problem, die wollen von ihr 4.700,82 € haben, aus der Verwahrung haben sie 1.818,21 umgebucht d. h. aber, dass meine Schwester nur noch 2.888,61 bezahlen muss. Ist da meine Denkungsweise richtig. Wäre schön, von mal von Dir zu lesen.

Nein, abziehen solltest Du erst einmal nichts.

Das ist ein Beleg über eine Buchung des Finanzamtes. Diesen Beleg musst Du in Deiner Buchhaltung ebenfalls verbuchen. Falls Du Deine Buchhaltung nicht selbst machst, gib sie Deinem Steuerberater.