Umbuchung von Verwahrung auf Umsatzsteuer?
Habe ein Schreiben vom Finanzamt bekommen, da steht:
von Verwahrung auf Erstattung
auf Umsatzsteuer Zeitraum 2017 1.818,21.
Kann ich diesen Betrag von der Umsatzsteuer-Erklärung abziehen. Der Bescheid kam am 7.12. diese Umbuchungsmitteilung Kontostand vom 11.12.18
2 Antworten
Wenn das auf Verwahrung beim Finanzamt gebucht war hattest du es ja schon bezahlt.
Nochmals als Ausgabe geht natürlich nicht.
Petz1900
28.12.2018, 17:27
@Grafenhausen
Das ist dann richtig.
Nein, abziehen solltest Du erst einmal nichts.
Das ist ein Beleg über eine Buchung des Finanzamtes. Diesen Beleg musst Du in Deiner Buchhaltung ebenfalls verbuchen. Falls Du Deine Buchhaltung nicht selbst machst, gib sie Deinem Steuerberater.
Danke für die schnelle Antwort, bin leider fast Neuling und will meiner Schwester ein bisschen helfen, wobei ob ich das kann, ich weiß nicht. Nochmals zum Problem, die wollen von ihr 4.700,82 € haben, aus der Verwahrung haben sie 1.818,21 umgebucht d. h. aber, dass meine Schwester nur noch 2.888,61 bezahlen muss. Ist da meine Denkungsweise richtig. Wäre schön, von mal von Dir zu lesen.