Warum hat das Finanzamt die Umsatzsteuer nicht eingezogen?

3 Antworten

Es gibt ein BMF-Schreiben vom 22.03.2001 mit (u.a.) folgendem Inhalt:

4.2. Abbuchung von Beträgen bis 3 € im Einzugsermächtigungsverfahren

Im Einzugsermächtigungsverfahren (§ 224 Abs. 2 Nr. 3 AO) sind Beträge von insgesamt weniger als 3 € nicht zum Fälligkeitstag, sondern mit dem nächsten fälligen Betrag abzubuchen.

Ich weiß allerdings nicht, ob das noch aktuell ist.

DerSchopenhauer  17.09.2015, 13:51

Das ist noch aktuell...

Nomalerweise werden Beträge ab 1 € abgebucht. Frag mal bei deinerm Finanzamt nach, warum nicht abgebucht wurde.

Einfach, ruf beim Amt an, die sagen Dir warum. Es kann 100 Gründe haben!