Überweisung vom Zahnarzt?

5 Antworten

Ne, geht nicht. Die ÜW gilt nur für das Quartal, in dem sie ausgestellt wurde. Wir haben aber schon ein neues Quartal.

Also musst Du Dir beim ZA eine neue ÜW holen. Und dann bitte nicht wieder so lange bummeln. Wenn der ZA fragt,warum Du nicht längst.. dann erklärst Du eben,d ass Du wegen Vorprüfungen etc einfach nicht dazu gekommen bist.

Ich glaub aber gar nicht, dass da ein Kommentar kommt.

Wenn Du jetzt eine neue ÜW kriegst, gilt sie bis inkl. 30.6.17.

Und als Tipp: ich würd nicht Weisheitszähne ziehen lassen oder so kurz vor Prüfungen.

Oft gehts gut, aber ein paar tage ist man doch klatschig. Und mit Pech hat man eben doch mal Probleme.. und das kurz vor Prüfungen :-S  > muss nicht sein?!

LG!

Am 01. April hat ein neues Quartal begonnen, du wirst also eine neue Überweisung brauchen.

Du brauchst eine neue Überweisung. Geh zu deinem ZA und lass dir eine neue ausstellen. Deine gilt jetzt nicht mehr, da das Quartal am 1. April neu angefangen hat.

Nein, du brauchst eine neue Überweisung, das Quartal dazu ist abgelaufen!

ABER ich würde erst den Termin mavhen, Jenachdem wie lange du da warten musst brauchst du sonst wieder eine neue 

Brauchst eine neue Überweisung, da krankenkassenmässig ein neues Quartal ist!