überweisung vom Arzt auch noch rückwirkend?

9 Antworten

Nein, rückwirkend darf man keine ausstellen. Das die streiken ist Pech, du kannst entweder beim Frauenarzt die Quittung zeigen und sagen das sie streiken. Aber annehmen müssen die das nicht. Oder du gehst zum Vertretungsarzt. Der muss die Quittung in Vertretung akzeptieren und kann dir ne Überweisung ausstellen.

Normalerweise geht das. Du musst aber zunächst die 10 Euro bezahlen, bekommst diese aber wieder zurück, wenn Du dann nachträglich die Überweisung bringst. Habe das schon öfter gemacht und ich glaube, dass andere Ärzte das auch machen.

leg als erste Hilfe mal die Quittung Deines Hausarztes vor und schildere Dein Problem der Sprechstundenhilfe. Die kann Dir sicher genaueres sagen!

Frag bei der Krankenkasse nach. WEnn du die 10 EUR nochmal zahlen musst, erstattet die Krankenkasse die zusätzlichen 10EUR, vorrausgesetzt du hast dann beide Quittungen.

Normalerweise müssten die das zumindest machen - deswegen vorher mal anrufen.

ich würde sagen , ja, du bekommst die. sie machen jetzt wahrscheinlich quartalsabrechnung, aber du kannst ja nix dafür, dass die streiken... wenn sie nein sagen, würde ich denen verklickern, dass ich mir einen anderen hausarzt suche.. ausser du bist schon lange bei dem, dann ist das verhältnis ja meistens recht gut, dann werden sie ja sagen:-) viel glück!