Übernimmt die Krankenkasse einen mittelhandknochenbruch für den man selbst verantwortlich ist?

6 Antworten

Hallo,

die Krankenkasse übernimmt die Kosten. Ab 18 fallen die gesetzlichen Zuzahlungen (z.B. 10 Euro pro Krankenhaustag) an.

Es gibt aber Ausnahmen:

  • man hat sich ganz bewusst selbst verletzt, um z.B. Leistungen einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen (z.B. selbst abgehackter Finger)
  • Verletzungen, die bei einem Verbrechen oder vorsätzlichen Vergehen entstanden sind (z.B. Autodiebstahl)
  • Folgebehandlungen, die durch eine Schönheits-OP, eine Tätowierung oder durch ein Pierciung entstanden sind

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__52.html

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das ist ganz normal eine Kassenleistung. Du wirst aber einen Unfallbericht ausfüllen müssen. Die Kasse will wissen ob Fremdverschulden vorliegt.

Ja zahlen sie. Und vermutlich auch nen Zuschuß zum Antiagressionstraining, da musst Du aber vorher nachfragen.

Deine Kasse zahlt die Kosten, denn genau dafür ist sie da.

Ja das übernimmt die Krankenkasse