Aok, Krankengeld und Probleme
Hallo,
ich habe ein kleines Problem. ich war bis 04.02 im Krankenhaus und hab auch Krankengeld bezogen.
Nach meiner Entlassung hab ich mich (unwissentlich) zu spät bei meinem Arzt gemeldet. In der Zeit gab es auch einigen Telefonischen verkehr zwischen mir und der AOK.
Am 10.03. bekam ich schlieslich einen Anruf von meiner Krankenkasse, indem mir mitgeteilt wurde, dass mein Krankengeldanspruch zum 04.02. verfallen ist. Ich hab mich natürlich sofort bei der Arbeitsagentur gemeldet und mich arbeitssuchend gemeldet.
Jetzt habe ich ein Loch zwischen dem 04.02. und dem 10.03. indem ich weder Krankengeld noch ALG1 gekomme. AOk bezieht sich auf die Belehrung die ich zu dem Thema erhalten habe und die Arbeitsagentur übernimmt erst ab meiner Meldung zur arbeitssuche.
Heute hab ich einen Brief erhalten, indem mich die AOK fragt, wo ich in dieser Zeit versichert war.
Meine frage ist nun, ob die AOK für diese Zeit meine Versicherung übernehmen muss (mein gedanke war die Nachversicherungspflicht) und ob ich die Versicherungskosten selber tragen muss.
5 Antworten
Aus dieser Schilderung ist zu schließen, dass die Beschäftigung vor oder während der bestehenden AU rechtskräftig gekündigt wurde, und die Versicherung somit nachlaufend nur durch den Bezug von KG fortbestand. Durch die nicht rechtzeitig eingeholte AU-Bescheinigung vor dem Auslaufen der letzten AU (4.2.) wurde der KG-Bezug beendet und somit auch der Versicherungsschutz, der (nur) über den Leistungsbezug bestand. Es besteht somit eine Versicherungslücke zwischen dem 4.2. und dem 10.3., in dem die obligatorische Anschlussversicherung zum Tragen kommt (§ 188 SGB V), sofern kein anderweitiger Versicherungsschutz nachgewiesen werden kann (FamV zum Beispiel). Für diesen Zeitraum muss der Versicherte den regulären Beitrag gemäß aktueller Berechnungsgrundlage als freiwillig Versicherter selbst bezahlen. Dies sind (Mindesthöhe auf Antrag) wenigstens ca. € 160.--/mtl. (KV+PV).
Ich hab schon befürchtet, dass ich da nichts machen kann.
Mir ging es darum, dass ich mich den Monat in Sicherheit wog, bevor dann die meldung der AOK kam. Wenn mir bewusst gewesen wäre, dass ich einen Fehler begangen habe hätte ich schon viel früher reagiert.
Vielen Dank für die Hilfe
Yume
Sowohl die Krankenkasse als auch das Arbeitsamt haben Recht. Eine Nachversicherungspflicht gibt es nicht. Hier hilft nur eine obligatorische Anschlussversicherung, für die mein selbst die Beiträge nachzahlen muss.
Übrigens ist es dämlich von der AOK, dass sie dir überhaupt den Fragebogen schicken. Eigentlich sollte es ihnen klar sein, warum du in dieser Zeit nicht versichert warst.
Dämliches von der AOK bin ich gewohnt.
Seit Ende des letzten Jahres, gehen angeblich Briefe regelmäßig verlohren. Sowohl welche die ich schicke als solche die die AOK Sendet.
Briefe werden an die falsche Adresse gesendet, wenn sie denn mal ankommen und noch einiges andere das ich nicht breit treten will.
Danke noch für die Antwort
Yume
Hallo,
für eine Antwort fehlen noch wichtige Angaben:
Alter?
Ledig oder verheiratet? Wenn verheiratet: ist der Ehegatte selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse?
Gruß
RHW
für eine Antwort fehlen noch wichtige Angaben:
Die Frage wurde von Ford Prefect perfekt beantwortet und auch ich hätte sie so beantworten können.
wenn du von deinem arbeitsgeber noch nicht gekündigt bist ( oder du gekündigt hast ) bist du über den versichert, weil er dich aus der sozialversicherung noch nicht abgemeldet hat. so war das bei meinem mann ( ikk )
Nimm Dir einen Rechtsanwalt der Regelt das
noch besser Du bist Mitglied im Sozialverband
die freuen sich über solche fälle
Dem Anwalt schon..
Nimm Dir einen Rechtsanwalt der Regelt das
Rausgeschmissenes Geld, da die Sachlage ein deutig und richtig ist.
Hilft aber nichts!