Todesfall: Wer erbt Gegenstände im Haus, wenn das Haus schon früher übergeben wurde?

4 Antworten

Fall 1: Ohne Testamentsinhalt nicht eindeutig. Ist wirklich nur Bankvermögen genannt, geht Hausinhalt ganz normal, entsprechen der gesetzlichen Erbfolge: an den nächste Angehörige. Gibt es gar keinen nächsten Angehörigen: an den Staat. Sind dort allerdings keine großen Werte, ist der Staat nicht besonders scharf darauf. Der Hausbesitzer könnte eine Übernahme des Mobiliars regeln. Er entsorgt auf seine Kosten allen Krempel und behält die Ikea Schrankwand. Bei einer dort vorhandenen Rolex Sammlung oder ähnlichem geht das natürlich nicht.

Fall 2: Der Ausgezahlte ist raus und hat keinen Anspruch, außer er ist nochmal ausdrücklich in einem Testament aufgeführt, das neueren Datums ist, als die vorangegangene Auszahlung.

Stellt die Immobilienüberschriebung eine weitere, vorzeitige Auszahlung dar? Liegt sie so weit zurück, dass sie nicht wieder in den Nachlass zurückfällt?

War es keine Auszahlung, kann der Verstorbene keinen der beiden nicht-Ausgezahlten Kinder testamentarisch komplett ausschließen. Es besteht auf jeden Fall ein gesetzlicher Anspruch auf ein Pflichtteil, der die Hälfte des Regelerbfalls betrifft. Also 25% sämtlichen Nachlasses können eingefordert/eingeklagt werden. Nun müsste sich der Ausgeschlossene entscheiden, ob er wirklich auf Auszahlung des Pflichtteils besteht. Pflichtteil ist immer nur ein Anspruch auf Auszahlung, nicht auf Sachgegenstände! Dem testamentarisch Begünstigten würden somit alle Gegenstände aus dem Gesamtnachlass gehören und er müsste 25% des Gesamtnachlasswerts an den anderen auszahlen. Je nach Sachwert oder Erinnerungswert, könnte der Fordernde sich damit selbst ins Knie schießen! Fordert er seinen Pflichtteil nicht, geht das Geld zwar an Person 2, die Gegenstände aus dem Nachlass gehen aber nach gesetzlicher Erbfolge zu gleichen Teilen an alle Erben. Er erhält also 50% der Sachgegenstände.

Überspitztes Bsp: Keine Pflichteilsforderung, 50% Regelerbfall von 40 Rolex (selbst mit je nur 2000€ angesetzt = 40.000€ Sachwert), der andere erhält auch 50% der Rolex + Bankeinlagen in Höhe von 5000€, also gesamt 45.000€ in Sach- und Barwerten.

Mit Pflichtteilsforderung: 25% Pflichtteilauszahlung von 5000€ Bankeinlage (1250€) und 25% Pflichtteilsauszahlung von 40 Rolex zu je 2000€ (also 20000€). Sein Anteil = bloß 21500€ in Geld. Der andere erhält 75% des Bankkontos und 75% der Rolexsammlung = gesamt 63500€ in Sach- und Barwerten.

Der Kerl wäre also schön blöde in dem Fall seinen Pflichtteil zu fordern, um an einen Anteil des Kontoinhalts zu kommen! Er würde durch die Pflichteilsforderung knapp 20.000€ an seinen Bruder/Schwester verschenken. Der/Die wird das dankend annehmen.

Ist auch einer dieser beiden Erben bereits verstorben, tritt dessen gesetzliche Erbfolge ein: dessen nächster Angehöriger nimmt seinen Platz ein. Das kann der noch lebende Bruder/Schwester sein, der dadurch dann Alleinerbe wird, muss aber nicht. Der Verstorbene kann Frau/Kinder haben.

Wenn die "andere dritte Person" Erbe (!) ist, so erbt sie natürlich alle Bestandteile des Nachlasses. Kinder, die vorhanden sein mögen, können dieser Person gegenüber natürlich ihren Pflitteil geltend machen.

Im Fall 2 ist es dasselbe, das als Erbe benannte Kind erbt die Gegentände und muss das andere Kind gemäß dessen Pflichtteil auszahlen.

Fall 1. Da die Person nicht im Testament steht auf die das Haus überschrieben wurde, wird sie das Haus NICHT erhalten. Fall 2. Die Möbel werden aufgeteilt, wenn nicht expliziet im Testament steht wer welches Möbelstück erhalten soll, müssen es die Geerbten unter sich aus machen.

Polo86 
Fragesteller
 28.09.2014, 16:50

Danke für Deine Antwort. Zu Fall 1 glaube ich liegt ein Mißverständnis vor, es geht auch hier um die Gegenstände im Haus - nicht um das Haus selbst, das ja schon früher übertragen wurde. Erbt derjenige, der das Haus erhalten hat, die Gegenstände oder derjenige der im Testament (eigentlich) nur das Barvermögen erhalten hat ? Fall zwei sehe ich auch so, jedoch was ist, wenn sich einer der beiden sich weigert, etwas herauszugeben ?

Wenn nicht gesondert erwähnt ist, dass das Haus inkl. Hausrat vererbt wird, kommt die ganz normale Erbfolge zum Zug.