Syphon der Badewanne beim Mieter kaputt. Wer zahlt?

3 Antworten

Eigentlich die Druntermieterin. Sie hätte zunächst dich als Vermieter in Kenntnis setzen müssen. Du hättest dann den Handwerker beauftragen müssen. Deshalb ist sie eigentlich in der Zahlungspflicht. Wenn der Auftrag an den Handwerker durch dich erfolgt wäre, hättest du sämtliche Kosten tragen müssen. Als sog. Kleinreparatur gilt dieser Fall nicht. Du darfst also nicht vom Mieter der betroffenen Wohnung dir die Kosten wiederholen.

Alle Schäden am Gebäude zahlt die Gebäudeversicherung; sofern eine LeitungswasserV beinhaltet ist.

Das geschädigte Inventar der Mieterin unten zahlt deren HausratV.

Den Klempner zahlt der Auftraggeber.
Den Siphon zahlt der Eigentümer der Wohnung.
Den Folgeschäden reguliert die Wohngebäudeversicherung.
Sollte in der unteren Wohnung auch Hausrat geschädigt worden sein, muss der untere Bewohner dies seiner Hausratversicherung melden, insofern er sein Hab und Gut gegen Leitungswasserschäden versichert hat.

Je nach Vertrag könnte die Wohngebäudeversicherung auch die Klempnerkosten übernehmen.