Wer zahlt Wasserschaden? klempner , vermieter , ich?

6 Antworten

Da der Klempner an dem Abfluss gearbeitet hat, haftet er dafür, wenn anschließend das Rohr undicht ist. Dafür sollte er eine Betriebshaftpflichtversicherung haben.

Grundsätzlich handelt es sich aber um einen Gebäude-Leitungswasserschaden.

Es ist ja Leitungswasser bestimmungwidrig ausgetreten. Die Gebäudeversicherung wird den Handwerker in Regress nehmen.

Nur in extremst seltenen Fällen besteht in der Gebäudeversicherung kein Schutz gegen Leitungswasserschäden!! Daher kann ich deiner Story nur wenig Glauben schenken.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
DerHans  16.01.2019, 18:30

Es gibt jede Menge Altbauten, bei denen dem Eigentümer die LW-Versicherung gekündigt wurde, weil er dachte, dass die Versicherung ihm eine komplett neue Wasserinstallation zahlt.

ProVersi  16.01.2019, 19:23
@DerHans

Ja. Mag sein.

Ich würde sagen den Schuh musst du dir selbst anziehen wenn es keine entsprechende Versicherung gibt da du selbst daran rumgeschraubt hast obwohl das lösen der Schraube gar nichts bringt. Es ist auch schwer anzunehmen dass du selbst dafür verantwortlich bist weil du selbst bestimmt auch daran rumgewickelt hast um das wieder zu befestigen. Du hast den Klempner dadurch erst in diese Lage gebracht da er ja das dann wieder in Ordnung bringen musste. Hättest du die Finger weggelassen wäre das bestimmt nicht passiert. Ein Klempner kann das auch mit dem richtigen Equipment anders beseitigen ohne die Schraube zu lösen. Kurz gesagt du hast deine Kompetenz in dem Fall überschritten indem du selbst tätig geworden bist und dazu nicht die nötige Qualifikation hattest.

Die Gebäudeversicherung des Vermieters muß sich dessen annehmen. Als Hausbesitzer muß man eine solche haben!

Und auch die Betriebshaftpflicht des Klempnerbetriebes. Es kann immer mal etwas passieren, dafür müssen Firmen abgesichert sein durch eben eine solche Betriebshaftpflicht. Alles muß vom Vermieter in die Wege geleitet werden.

(Wenn der Klempner schwarz gearbeitet hat muß sein Auftraggeber dafür grad stehen, wenn er nicht zu fassen ist.)

Viele Fotos machen ist immer gut.

Achtung es heißt zwar Betreibsthaftpflicht, aber es besteht keinen Pflicht für den Betrieb zu haften wenn der es nicht will.

(Ich streite schon seid 4,5 Jahren um einen Bauschaden von mindestens 20 Tausend die beim Fenstereinbau entstanden sind. Auch, wenn die Firma groß ist & Milliarden verdient- solange sie nicht von ihrer Seite die Versicherungen anschreibt bleibe ich auf dem Schaden sitzen. Das erklärte mir die Versicherung - ich habe viele angerufen)

Welcher Vermieter hat keine Leitungswasserversicherung in seiner Gebäudeversicherung? Noch dümmer gehts ja kaum...

Welche Versicherung ist "deine Versicherung"? Wofür hat die 1000€ gezahlt?

Dem Klempner müsste ein Verschulden nachgewiesen werden, damit dieser haftet.

Die Schäden am Gebäude zahlt der Vermieter aus eigener Tasche, wenn er bei der Versicherung gespart hat.

Die Schäden am Hausrat der Mieter zahlt die Hausratversicherung des jeweiligen Mieters.

McBean  16.01.2019, 11:15

Die Gebäudeversicherungen sparen gern an der Leitungswasserversicherung und zahlen ungern. Dazu machen sie einen Unterschied zwischen Leitungswasser und Abwassser. Drinnen und draußen. Verläuft eine Leitung ein wenig im Gebäude, ist aber für außen, legen sie das als Außenleitung fest und verweigern eine Zahlung. Und wenn ein Gebäude etwas älter ist kündigen sie gerne Versicherungen von sich aus. 40 Jahre war diesen Gebäude versichert. Aber wir leben im Bereich von Rhein und Ruhr sagte man uns als ich sie wegen der Kündigung anrief. Der nächste Bach müßte um mehr als 50 Meter ansteigen oder der Bodensee müßte plötzlich auslaufen. Naja die Neue ist um 150 Euro billiger

NamenSindSchwer  16.01.2019, 11:25
@McBean

Du schreibst totalen Unsinn...

Nicht der Versicherer hat hier gespart, sondern der Eigentümer, da er scheinbar die Gefahr Leitungswasser nicht versichert hat.

Es gibt keinen Unterschied zwischen Leitungswasser und Abwasser.

Welche Rohre gegen Rohrbruch versichert sind spielt für den Wasserschaden keine Rolle.

Was deine Story von der Kündigung mit Hinweis auf Elementarschäden nun mit der Frage zu tun haben soll erschließt sich mir nicht.

McBean  16.01.2019, 17:15
@NamenSindSchwer

das eine vor 6 Jahren erlebt und das andere vor 4 eins als Mieter das andere als Eigentümer. Die Versicherungen versuchen es immer nicht zu bezahlen oder es einzuschränken.

NamenSindSchwer  16.01.2019, 17:25
@McBean

Du hast diese Problemfälle einfach nicht richtig verstanden.

McBean  16.01.2019, 18:27
@NamenSindSchwer

Dann haben die von der Versicherung mir das falsch erklärt oder gelogen. Das sind die Infos von der Versicherung die ich bekam als ich mich mit denen auseinandersetzen mußte. Der einzig gute Hinweis: Bei einem Leitungswasserschaden kann man das ausgelaufene Wasser von der Wasserrechnung abziehen und braucht keine Abwassergebühren dafür zu entrichten. Und je nach Verursacher oder wieso rechnet die Gebäudeversicherung mit der Haftplficht des Mieters ab. Werden z.B.: die Rechnungen direkt an die Haftpflicht des Mieters gesendet warten die bis die Gebäudeversicherung bei ihnen die diese Rechnungen einreicht, solange wird nicht bezahlt. So blieb der Vermieter aud ca 5000.- € sitzen. Die bei mir abgegebenen Rechnungen schickte ich im Auftrag des Vermieters an die Gebäudeversicherung. so wurden 4700 auch bezahlt. Auch geben manche Versicherungen gern die Firmen vor. Wenn Firmen Versicherrungsschaden hören werden sie gierig.

DerHans  16.01.2019, 19:46
@McBean

Das ist so nicht richtig. Leitungswasserversicherung deckt Schäden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser aus Zu- und Ableitungen.

Ein Problem ergibt sich, wenn die Leitungen AUSSERHALB des Gebäudes liegen. Das gibt es in Akltbauten noch.

Nicht versichert, sind in der Regel Wasserschäden durch defekte Dachentwässerung.

DerHans  16.01.2019, 19:50
@McBean

Dass der Gebäudeversicherer den Mieter in Regress nimmt, passiert nur, wenn dieser Mieter den Leitungswasserschaden verursacht hat (z.B. dirch Schwarzarbeit an der Waschmaschine).

Trotzdem leistet der Gebäudeversicherer als erstes. Wenn der Vermieter sich darauf eingelassen hat, war es seine eigene Schuld.