Rechtsfrage: Übergelaufene Badewanne - Mieter ist nicht versichert - Wer zahlt?

6 Antworten

Die Schäden an den Wänden trägt DEINE Gebäudeversicherung, unabhängig davon, wer den Schaden verursacht hat.

Ausserdem sollte es bei Gemeischaftseigentum eine WOHNUNGShaftpflicht geben.

schleudermaxe  22.09.2017, 16:32

.... wieso deine? Es ist eine Wohnung und da wird es keine eigene geben, warum auch?

myzyny03  22.09.2017, 16:32
@schleudermaxe

Aber die Eigentümergemeinschaft hat eine, und daran bezahlt er mit, also seine! 

sie,wenn sie den Schaden verursacht hat.

Die kannst Du dir von der Mieterin wiederholen. Ob das was wird, ist so die Frage...

kevin1905  22.09.2017, 16:14

Erstmal werden die eigenen Versicherungen bemüht, sprich Wohngebäude und Hausrat.

sozialtusi  22.09.2017, 16:15
@kevin1905

Wenn die zahlen - klar.

.... das ergibt sich aus der TE, meist hat aber die WEG für solche Fälle eine VGV. Frage ggf. den Verwalter.

Zuerst einmal die Gebäudeversicherung für Schäden an der Gebäudesubstanz. Diese kann dann versuchen die Schädigerin in Regress zu nehmen.

Schäden am Hausrat zahlt die eigene Hausratversicherung, analog mit Regressansprüchen an den Verursacher.