Mietrecht? Unerwünschte Person des Hauses verweisen? Mieterin kündigen?

6 Antworten

Grundsätzlich darf dein Mieter den Lebenspartner einziehen lassen, wenn dadurch keine Überbelegung der Wohnung vorläge. Das hängt nicht von deiner Zustimmung ab.

Gibt es jedoch konkrete und plausible Gründe im Wesen einer Person, die einen Einzug unzumutbar machen für dich oder andere Mieter, hättest du einen Handlungsspielraum.

Was exakt passiert ist, bis auf die nachträgliche Drohung sagst du aber nicht, daher kann man auch nicht wirklich konkreter antworten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Peter9012 
Fragesteller
 07.05.2020, 15:09

Es wurde mit Absicht vom Freund so geparkt das andere Mieter ihren Parkplatz nicht benützen können . Und Sätze wie du hast doch im Leben nix erreicht etc. mit diesen Mann kann ist ein friedliches Leben unter einem Dach nicht möglich

Die Mieterin kann bis zu 6 Wochen Besuch haben. Danach müsste sie dem Vermieter anzeigen, dass sie einen Dauergast aufgenommen hat. Das schlägt sich dann in den Nebenkosten nieder-

Hat sie diese Meldung unterlassen ist das zumindest ein Grund zur Abmahnung.

Störung des Hausfriedens wäre wiederum ein Kündigungsgrund. Dieses Verfahren kann sich aber schnell mal über zwei Jahre hin ziehen.

Peter9012 
Fragesteller
 07.05.2020, 15:18

Der Freund ist seit Weihnachten dauerhafter Gast und wurde erst Ende April von der Mieterin angekündigt worden . Zuvor wurde ich aber von anderen Mietern drauf aufmerksam gemacht

Wenn die Mieterin gegen § 553 des BGB verstoßen hat und einen Untermieter aufgenommen hat, ohne vom Vermieter die Erlaubnis zu haben, hat sie gegen den Vertrag verstoßen, auch wenn sie,gemäß § 553 des BGB das Recht zur Untervermietung hätte. Ob diese Tatsache ausreicht, eine außerordentliche Kündigung auszusprechen, muss im Einzelnen geprüft werden.

Kamihe  07.05.2020, 15:53

BGH, Urteil vom 02.02. 2011 -VII ZR 74/10

bwhoch2  07.05.2020, 17:55

Sie hat nicht untervermietet, sondern ihren "Lebenspartner" aufgenommen. Das darf sie.

Ich würde das Hausverbot bevorzugen.

Jedenfalls als Schritt nach einer Abmahnung. Dann ist eine klare Grenze gesetzt, und du kannst mit der Mieterin ggf. neue Regeln aushandeln.