StpO und Schuldrecht im 1. Semester?
Kann man theoretisch ohne Vorkenntnisse in Strafrecht 1 und BGB 1 (also allgemeiner Teil) im 1 Semester Schuldrecht 1 und Strafprozessrecht belegen?
Das Kentnisse im BGB den Kern der weiteren Abschnitte im Zivilrecht bilden, ist mir bewusst.
Aber wäre beides möglich?
Oder beide jeweils genannten parallel zu BGB 1 und Strafrecht 1.
2 Antworten
Ideal ist das nicht. Wenn Du dir dadurch ein Semester sparen kannst und bereit bist, mehr zu arbeiten als sonst schon üblich (auch über die Wochenenden), dann kannst Du es ja versuchen. Erkundige dich aber beim Studentenamt oder beim Prüfungsamt, ob so eine Belegung überhaupt zulässig ist. Wichtig wäre, dass Du bald nach Studienbeginn eine Arbeitsgruppe mit anderen Jurastudierenden findest (oder selbst bildest), um bei der Falldiskussion etwas Hilfestellung bei deinen dann unvermeidbaren fachlichen Lücken zu bekommen.
Man kann, aber erfolgsversprechend wäre das glaube ich nicht. Bei Schuldrecht AT werden nunmal die Grundkenntnisse von bgb at vorausgesetzt, auch später in der Klausur. Parallel vielleicht, aber dann musst du ja andere Fächer opfern.
ich würde zu dem vorgegebenen Plan deiner Universität raten.
Und weißt du wie es beim Strafprozessrecht ist?
Dafür muss man doch bestimmt keine Kenntnisse aus dem Strafrecht haben, weil es etwas anderes ist? Hoffe ich irre mich nicht.