Mit der Fachhochschulreife Jura studieren
Liebe Community,
ich habe im Sommer 2011 die Fachhochschulreife in Baden-Württemberg erlangt. Gerne würde ich Jura studieren (nicht Wirtschaftsrecht) um später als Rechtsanwalt arbeiten zu können. Mir ist klar, dass man Jura an der Uni studiert und dazu eigentlich die allgemeine Hochschulreife nötig ist - nur habe ich auch gehört, dass es unter Umständen möglich ist, nach einer gewissen Zeit Studium an der FH auch auf eine Uni zu wechseln.
Im Endeffekt wäre es mir auch egal, in welchem Bundesland ich dann die Uni besuchen würde etc.
Die Frage:
Ist das möglich? Wie wäre das möglich bzw. was müsste ich dabei beachten? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Gruss Enemy74
4 Antworten
Falls das eine Option für dich wäre, könntest du auch in den Niederlanden Internationales & Europäisches Recht mit der FHR studieren.
Ansonsten, wenn es wirklich dein einziger Traum ist, dann häng noch ein Jahr dran und mache das Abitur.
LG
Kein Problem.
Hm das Thema ist ein bisschen kompliziert. Das ist auf jeden Fall Bundeslandabhängig. In Ba-Wü (soweit ich weiß) kannst du du das Abi nach der FHR in einem Jahr an allgemeinen Gymnasien machen. In Bayern kannst du das auch in einem Jahr machen nach der FOS13, aber nur wenn du die FHR in Bayern gemacht hast. (Antwort ohne Gewähr)
Ich würde mal in deiner Schule nachfragen, was für Möglichkeiten du hättest. Kenn mich damit auch nicht so gut aus sorry.
Grundsätzlich ist die allgemeine Hochschulreife für ein Jurastudium erforderlich. Es gibt in einzelnen Bundesländern Regelungen, nach denen man nach bestandenem Grunddstudium (3 Semester) in einem passenden Fachhochschulstudiengang eine fachgebundene Hochschulreife erwirbt, die es ermöglicht, den gleichen oder eng verwandten Studiengang an einer Uni zu studieren (meist wieder von Anfang an). Ob dies in Deinem Bundesland möglich ist, könntest Du bei einer Fachhochschulstudienberatungsstelle oder auch beim FOS-Beratungslehrer klären. Bei uns in Bayern ist diese Frage in der sog. Qualifikationsverordnung geregelt.
Seit dem WS 2014/2015 ist es dank der Novellierung des BbgHG (Brandenburgisches Hoschulgesetz) möglich in Brandenburg mit Fachhochschulreife alle grundständigen Studiengänge zu absolvieren inklusiv alle Studiengänge die mit einem Staatsexamen abschließen. Siehe auch gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 3 BbgHG in der aktuell gültigen Fassung vom 28.04.2014
Du kannst einen Bachelor an der FH machen, dann darfst du an die Uni wechseln. Dort fingest du aber mit Jura wieder im ersten Semester an. Ist dann die Frage, was sinnvoller für dich ist.
Hey danke für deine Antwort - werde ich mich mal damit beschäftigen.. Ein Jahr dranhängen? - Mir wurde gesagt ich müsse noch 2 Jahre auf eine Wirtschaftsoberschule gehen zB um das Abi zu machen...
Auf welcher Schulart wäre das in einem Jahr zu erreichen?
Gruß