Minderjähriger als falsus procurator?
was Ist wenn ein beschränkt geschäftsfähiger als falsus procurator gehandelt hat und der Vertrag auch durch den Vertretenen nicht genehmigt wird? Dann hat doch der Vertreter ohne vertretungsmacht zu haften oder nicht? Wie sieht das dann bei Minderjährigen beschränkt geschäftsfähigen aus ?
2 Antworten
§ 179 III 2 BGB sollte dir weiterhelfen.
Du handelst als beschränkt Geschäftsfähiger als falscher Vertreter? Wenn der Vertrag nicht genehmigt wird hat das keine Auswirkungen, da keine Genehmigung vorliegt. Minderjährige sind nach BGB 126 immer beschränkt Geschäftsfähig
Ja wenn man zum Beispiel eine Vollmacht erteilt bekommt, die Person die diese erteilt hat aber nicht zurechenbar war. Dann liegt ja keine Vollmacht vor ohne dass der Minderjährige es eigentlich wirklich weiß.