Stellungnahme zur Kündigung

5 Antworten

Je nach Grund: Weil der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz erst nach sechs Monaten greift, bedarf eine Kündigung während der ersten sechs Monate keiner sozialen Rechtfertigung, d.h. der Arbeitgeber muss die Kündigung nicht gesondert begründen. Du kannst sagen, dass Dir kein Grund genannt wurde.

joshi15 
Fragesteller
 25.11.2011, 09:46

danke!!!!

Nee du musst das nicht begründen. aber es kommt beim späteren arbeitsgeber besser an wenn du es da ehrlich sagst. beschreibe es das so gut wie möglich, also mach aus dem schlechten was gutes.

du sagst einfach, dass du dein Bestes getan hast, stets pünktlich warst und du mit dem Job auch zufrieden warst, es aber einfach nicht gepasst hat. Immerhin muss man ja nicht nur von den persönlichen Fähigkeiten, sondern auch von der Chemie her in das Unternehmen passen. Und wenn der Chef einen nicht leiden kann - aus welchen Gründen auch immer - dann ist es besser, wenn man so geht, als dass man sich dann durchquält und über kurz oder lang krank und arbeitsunfähig zu Hause im Bett landet.

joshi15 
Fragesteller
 25.11.2011, 09:47

danke !!!

Kommt drauf an, warum du gekündigt wurdest....

natürlich immer den sachverhalt schildern