Stehen Bewährungsstrafen im Führungszeugnis?

4 Antworten

Hallo boaz,

für Dich gilt, dass Deine Verurteilung nicht im Führungszeugnis stehen wird.

Geregelt ist das Ganze im folgenden Gesetz:

http://www.buzer.de/gesetz/66/a737.htm

Da ich nicht den Ganzen Gesetzestext hier einfügen möchte, füge ich Dir hier auszugsweise ein, was für Fich wichtig ist.


§ 32 Bundeszentralregistergesetz - Inhalt des Führungszeugnisses

(2) Nicht aufgenommen werden

Satz 3:

Verurteilungen, durch die auf Jugendstrafe von nicht mehr als zwei Jahren erkannt worden ist, wenn die Vollstreckung der Strafe oder eines Strafrestes gerichtlich oder im Gnadenweg zur Bewährung ausgesetzt oder nach § 35 des Betäubungsmittelgesetzes zurückgestellt und diese Entscheidung nicht widerrufen worden ist,


Da Du mit der Verurteilung zu 6 Monaten weit unter den 2 Jahren liegst, ist im Führungszeugnis kein Eintrag erfolgt.

Das bedeutet, dass Du Dich als nicht vorbestraft bezeichnen darfst.

Allerdings gibt es hier dennoch Einschränkungen.

Besondern dann wenn Du später als Beamter anfangen willst, steht einer Einstellung folgende Voraussetzung im weg:

Sie sind nicht gerichtlich vorbestraft>

Bei fast allen anderen Berufen spielt Deine Verurteilung aber keine Rolle, da Du dem Arbeitgeber ein blütenweißes Führungszeugnis vorlegen kannst und die Verurteilung auch nicht angeben musst.

Schöne Grüße
TheGrow

boyaz 
Fragesteller
 28.03.2014, 13:04

Vielen Dank für deine umfassende Antwort. Jedoch müsste ich das Führungszeugnis der jeweiligen Landesbehörde vorlegen, in der ich mein Studium beenden werde. Hat die Landesbehörde nicht einen "tieferen Einblick" als der normale Arbeitgeber ?

TheGrow  28.03.2014, 13:17
@boyaz

Die Eintragungen im Führungszeugnis für Behörden unterscheiden sich nicht von Führungszeugnissen die Du Privatfirmen vorlegen müsstest.

Die Frage ist nur, ob Dir die Frage gestellt wird:

Sind Sie gerichtlich jemals verurteilt worden?>

Zumindest für die Einstellung im Polizeidienst ist es meist ein Auschlusskriterium, wenn Du die Frage nach Vorstrafen mit einem Ja beantwortest.

Aber selbst hier gibt es Unterschieden zwischen den Bundesländern.

In Niedersachsen und Bremen gibt es keine Ausnahmen, egal weshalb man verurteilt wurde. In Hamburg sehen die das z.B. nicht ganz so eng. Hamburg verlangt lediglich die gerichtlichen Unterlagen und zusätzlich eine persönliche Stellungnahme zur der begangenen Straftat, prüft aber jeden Einzelfall, und lässt auch gerade mal Jugendvergehen noch durchgehen.

Genau wie mein Vorredner. Es stand auf jeden Fall drin, aber nach 14 Jahren kann es schon sein, dass das wieder gelöscht ist. Müsste in deinen Unterlagen zur Strafe stehen, wie lange das da drin stehen bleibt. Du musst mal gucken, wie das mit dem großen FZ (Belegart O) ist, das nur die Behörden einsehen dürfen. Da bleiben Strafen länger drin. Schau dir deine Unterlagen mal mit jemandem an, der davon Ahnung hat, vorzugsweise ein Anwalt... sonst ist nachher dein Studium für die Katz

TheGrow  28.03.2014, 12:10
Genau wie mein Vorredner. Es stand auf jeden Fall drin>

Nur das die Antwort Deiner Vorredner genauso wie Deine Antwort falsch ist.

Verurteilungen eines Jugendlichen werden gem. § 32 Bundeszentralregistergesetz Absatz 2, Satz 3 erst aufgenommen, wenn eine Verurteilung von mehr als 2 Jahren erfolgt ist.

Da liegt der Fragesteller aber weit drunter.

Somit unterliegt seine Verurteilung keiner Löschungsfrist, da die Verurteilung nicht im Führungszeugnis steht.

Schöne Grüße
TheGrow

In das Führungszeugnis werden in der Regel rechtskräftige Verurteilungen bei Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen und Freiheitsstrafen von mehr als drei Monaten eingetragen. Deine ist also drin. Sie werden aber nach einiger Zeit wieder gelöscht je nachdem ob Geld-, Bewährungs- oder Freiheitsstrafe und wie lange. Dazu bei einem Anwalt informieren.

TheGrow  28.03.2014, 12:08

Verurteilungen eines Jugendlichen werden gem. § 32 Bundeszentralregistergesetz Absatz 2, Satz 3 erst aufgenommen, wenn eine Verurteilung von mehr als 2 Jahren erfolgt ist.

Da liegt der Fragesteller aber weit drunter.

Somit unterliegt seine Verurteilung keiner Löschungsfrist, da die Verurteilung nicht im Führungszeugnis steht.

Schöne Grüße
TheGrow

Also google sagt, dass auch Bewährungsstrafen ins Führungszeugnis übernommen werden. Diese haben aber Löschungsfristen von maximal 10 Jahren (Ausnahmen sind Sexual- und Tötungsdelikte). Das bedeutet bei 14 Jahren sollten alle Strafen getilgt worden sein aber am Besten ist du gehst mit deinem Ausweis zum für dich zuständigen Amtsgericht und verlangst Einsicht in dein Strafregister dann weißt du es sicher.

Gruß -AT-

TheGrow  28.03.2014, 12:07

Seine Verurteilung unterliegt keiner Löschungsfrist, da die Verurteilung nicht im Führungszeugnis steht.

Verurteilungen eines Jugendlichen werden gem. § 32 Bundeszentralregistergesetz Absatz 2, Satz 3 erst aufgenommen, wenn eine Verurteilung von mehr als 2 Jahren erfolgt ist.

Da liegt der Fragesteller aber weit drunter.

Schöne Grüße
TheGrow