Führungszeugnis für Mitgliedschaft bei einer Freiwilligen Feuerwehr?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Eifeler622,

ehrlich gesagt wundert es mich ein wenig, dass Du für die Aufnahme in die Feuerwehr ein "erweitertes Führungszeugnis" benötigst.

Denn dies ist eigentlich nur notwendig, wenn man beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen zu tun hast, also mit deren Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung und Ausbildung beauftragt bist.
In der freiwilligen Feuerwehr sind dies in der Regel nur die Brandschutzerzieher und die Ausbilder und Betreuer der Jugend- (und ggfs. Kinder-)feuerwehr.

Entsprechend unterscheidet sich das erweiterte Führungszeugnis vom normalen Führungszeugnis auch nur darin, dass bestimmte Straftatbestände in Bezug auf Kinder- und Jugendbetreuung darin aufgeführt sind, die im normalen Führungszeugnis nicht oder nicht mehr auftauchen (Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, Misshandlung von Schutzbefohlenen, Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, Menschenhandel, Menschenraub/Verschleppung, Kinderhandel usw.).

Letztendlich kommt es also darauf an, was Du Dir in der Vergangenheit hast zu Schulden kommen lassen. Etwas aus dem o.g. Bereich könnte tatsächlich im erweiterten Führungszeugnis auftauchen, auch wenn es im normalen Führungszeugnis keinen Eintrag gibt. Alles andere ist für das erweiterte Führungszeugnis aber uninteressant.

Hierzu auch folgender Link:https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Inland/FAQ_node.html

Davon abgesehen:
Sofern Dein Vergehen aus der Vergangenheit in irgendeiner Weise Berührungspunkte mit der Feuerwehr hat, dann würde ich das - unabhängig davon, ob sich diese in einem Führungszeugnis wiederfinden oder nicht - immer von Anfang an offen ansprechen.

Hier im Forum kam z.B. vor einiger Zeit mal eine "Jugendsünde" zur Sprache, bei der ein eigentlich harmloses Spiel mit dem Feuer (so wie es jeder mal "ausprobiert") außer Kontrolle geraten ist. Der Fragesteller wurde zu einer Jugendstrafe verurteil und fragte Jahre später (nachdem der Eintrag aus dem Führungszeugnis gelöscht worden ist), ob er dies in der Feuerwehr ansprechen sollte oder lieber nicht.
Ich habe ihm geraten, das anzusprechen. Denn die Gefahr besteht immer, dass dies auf die eine oder andere Weise irgendwann einmal herauskommt. Und wenn das passiert und man es vorher nicht von sich aus angesprochen hat, dann besteht die Gefahr, dass sich die Kameraden und vor allem die Wehrführung hintergangen und getäuscht fühlt. Und das ist die denkbar schlechteste Voraussetzung für die vertrauensvolle Zusammenarbeit in der Feuerwehr.
Spricht man es hingegen ganz offen an, zeigt eine gewisse Reue und vermittelt dem Gegenüber, dass es ein einmaliger Fehltritt war, dann wird einem im Regelfall kein Strick daraus gedreht (es sei denn, es war eine wirklich schwerwiegende Tat...).

Eifeler622 
Fragesteller
 11.09.2018, 15:59

Ich danke dir für deine ausführliche Antwort! Keines der oben genannten Dinge treffen zu ! Bei uns hier in der Gegend ist es eben so das die Jeweiligen LDF das Verlangen!

Ich meine sowas steht nicht mehr drin. Es hat auch damit zu tun, was man gemacht hat. Wäre schlecht, wenn man sich als verurteilter Brandstifter bei der Feuerwehr bewirbt. Klingt lustig ist aber auch nur ein Beispiel.

In anderen Hilfsorganisationen wird das erweiterte Führungszeugnis verlangt. Zum Beispiel beim THW. Denn diese Organisationen haben ja auch wie die Feuerwehr Jugendgruppen. Nicht nur die Betreuer haben mit den Kindern zu tun.

Weiterhin arbeiten die meisten halt in einem bereich mit hoheitlichen Aufgaben und da muss man sich aufeinander verlassen können und Partnerorganisationen und Polizei ebenso.

Bei manchen Strafen ist man eben ungeeignet und jemand der schon mal irgendwas gemacht hatte, sollte gleich vorher schon Bescheid sagen. Das ein erweitertes Führungszeugnis verlangt wird ist in dem Fall nicht böse gemeint, sondern wahrscheinlich normal wenn schon mal was vorgefallen ist. Zur Absicherung, das danach nie wieder was war.

Wie Sammy schon sagte, steht in deinem FZ nichts mehr bei einer Bewährungsstrafe drin. Selbst wenn man im Jugendarrest war, steht dieses nicht im FZ drin. Bei Freiheitsstrafen sieht das ganze schon etwas anders aus.

Alles andere hat Sammy ja bereits erwähnt.

Eifeler622 
Fragesteller
 11.09.2018, 16:00

Vielen Dank