Kann eine Erzwingungshaft erneut für gleiche Angelegenheit verhängt werden?

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Nein, eine Erzwingungs od. Ordnungshaft kann nur einmal für max 6 Monate verhängt werden in der gleichen Sache, z. B. bei Nichtabgabe einer eidesstattl. Versicherung etc. Auch gilt man nach Ableistung dieser als nicht vorbestraft. Aber das Problem erledigt sich nicht ´dadurch , die Haft kann zwar nur einmal verhängt werden, aber auch wenn dies verhängt wurde steht der Bescheid etwas zu tun noch im Raum.

Ja, das ist das Wesen der Erzwingungshaft, dennoch glbt es nach oben Grenzen (z.B. eine Obergrenze von 6 Monaten für 1 Deliktsbereich, für den Erzwingungshaft beschlossen wird). Man kann dies auch schön am Verena-Becker-Prozeß am OLG Stuttgrt beobachten, da geht es allerdings um verweigerte Aussagedelikte, wo man die Erzwingungshaft z.B. nur durch ein ärztliches Attest umgehen kann, also quasi, wenn man schon schwersterkrankt und halbtot ist, wo die Befürchtung besteht, dass die Betreuung in den JVA-Spitalen nicht gewählrleistet werden kann. Bei nicht gezahlten Geldsummen z.B. kann Erzwingungshaft, je nach Höhe, mehrmals z.B. für 2 Wochen verhängt werden. Nicht zu verwechseln ist dies mit der Ersatzstrafhaft für nicht gezahlte Geldstrafen, zu denen man verurteilt worden ist.

Erzwingungshaft oder dinglicher Arrest sind keine Strafvollzugsmaßnahmen. Vielmehr sollen sie Dich zwingen, zu zahlen. Bei der nächsten richterlichen Entscheidung in einem solchen Verfahren gibts dann etwa das dreifache der Zeit, wenn man in der gleichen Sache schonmal nicht bezahlt hat und Erzwingungshaft angeordnet wurde. Wenn auch das dann nichts nützt, dann behalten sie einem so lange, bis man bezahlt. Das ist dann aber nicht so schlimm, denn bei einer langen Haftfortdauer bekommt man dann eine Arbeit für 1,40€ pro Stunde, von dem Lohn kann man dann sein Verwarnungsgeld oder was es halt ist, begleichen. Bei Gerichtlichen Mahnbescheiden bzw. Vollstreckungsbescheiden sieht es anders aus: wenn man da Zahlungen verweigert und die Eidesstattliche Versicherung nicht unterschreibt, geht es so lange in den Knast bis man unterschreibt und an "Eides statt" bestätigt, das man nichts hat. Richtig schlimm ist es, wenn bei solchen Sachen falsche Angaben gemacht werden: Mindeststrafe 6 Monate Haft. Eine Erzwingungshaft lässt sich bei sehr großen Geldsummen vermeiden, wenn man den Gericht glaubhaft erklärt, das man wirklich nicht in der Lage ist, zu zahlen. Bei kleinen Geldsummen (bis etwa 200 €) kennen die Gerichte aber keine Gnade: etwa zwei Tage bis eine Woche gibt es da fürs nichtbezahlen.

Es wird ja niemand bestraft - er soll nur gezwungen werden - nützt dies nichts, zwingt man ihn weiter

nun, deine schuld bleibt ja bestehen....

und erzwingungshaft ist keine strafe