Sozialhilfe bei Eigenheim mit Grundschuld?
Hallo,
mein Schwiegervater möchte Sozialhilfe beantragen. Er hatte vor 7 Jahren einen Arbeitsunfall, prozessiert seitdem gegen 2 Kliniken wegen Schmerzensgeld. Er ist knapp 65 J., Schwerbehindertenausweis, Pflegegrad 2. Er besitzt ein Einfamilienhaus mit ca. der Hälfte des Wertes an Grundschulden. Einkommen hat er nur seine Rente, Pflegegeld, sowie der 450 Euro Job meiner Schwiegermutter.
Wie ist das mit Sozialamt und Eigenheim? Eher zu unterlassen? Er versucht grad nach jedem Strohhalm zu greifen... Vielen Dank für Eure Hilfe!
3 Antworten
Wenn das Haus nicht zu groß ist (m²) und selbst genutzt, kann er nicht gezwungen werden, es zu verkaufen.
Grundsicherungsleistungen müssen in Ausnahmefällen auch als Zuschuss für Tilgungsraten einer Immobilie gewährt werden. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Darmstadt entschieden (Az L 6 AS 422/12). Soweit der Kredit für das Eigenheim noch nicht abbezahlt ist, werden auch Schuldzinsen übernommen, im Regelfall jedoch nicht die Tilgungsraten. Etwas anderes gilt ausnahmsweise, wenn das Haus lange vor dem Leistungsbezug gekauft wurde und die Finanzierung schon weitgehend abgeschlossen ist.
Quelle: https://www.n-tv.de/ratgeber/Muss-das-Jobcenter-die-Hypotheken-zahlen-article14311971.html
Mehr als ablehnen kann das Sozialamt nicht, er soll es versuchen.
Wer knapp in der Geldbörse ist, bekommt ja einen Lastenzuschuss aus dem Rathaus.
Wie hoch ist denn dieser Betrag?
Und wenn das Rathaus schon alle Unterlagen hat, wird doch die Grundsicherung automatisch abgeglichen/geprüft.
Schau mal hier
Hartz4 geht nach dem SGB2, Grundsicherung parallel zur Rente aber nach dem SGB12. Da sind die Gegebenheiten etwas anders, es gibt zB kein Schonvermögen.
Hallo, ob das Haus jemals schuldenfrei war, weis ich nicht...es wurde im laufe der letzten 20 Jahre immer wieder Hypotheken darauf genommen, die sich jetzt angehäuft haben. Er bezahlt brav jetzt die Hypotheken ab, aber es bleibt halt zum Leben zu wenig über.